Sachverhalt:
Die Gemeinde
Zernien plant im Bebauungsplangebiet Knüttberge im Ortsteil Bellahn einen
Gehweg auf einer Länge von ca. 275m neu herzustellen. Die vorhandene Fläche
zwischen den Grundstückgrenzen/ Grundstückseinfriedungen und der vorhandene Hochbordanlage
beträgt zwischen 1,10 m und 1,30 m.
2 Varianten für die
Ausführung des Gehweges stehen zur Auswahl:
Variante a) Der
Gehweg wird in 1,0m Breite auf gesamter Länge hergestellt. Als
Gehwegsbegrenzung werden anliegerseits Rasenborde eingebaut. Restfläche
zwischen Rasenbord und Grundstücksgrenze mit Oberboden und Rasenansaat
aufgefüllt. Der Gehweg würde sich auf Gemeindegrundstück befinden.
Variante b) Gehweg
wird in einer Breite von bis zu 1,30m an die vorhandenen
Grundstücksgrenzen/Grundstückseinfriedungen herangebaut. Evtl. müssen
Abstimmungsgespräche mit den Anliegern erfolgen, da die Pflasterung
wahrscheinlich in diesem Fall auch auf Anliegergrundstücke verlegt wird.
Hinweis der
Samtgemeindeverwaltung: Gem. Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt
2006) ist bei einem Gehwegneubau eine Mindestbreite von 1,80m einzuhalten.
Diese Vorgabe wird bei beiden Varianten nicht erfüllt.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
nach Beratung in der Sitzung.