Sachverhalt:
Die Gemeinde
Langendorf hat bei der Ratssitzung am 29.07.2019 beschlossen, dass die
Wirtschaftswege für das Förderprogramm Ländlicher Wegebau 2020 angemeldet
werden.
Nach mündlicher
Rücksprache zwischen Fördergeber und dem Mitarbeiter der Samtgemeinde Elbtalaue
ist die Wahrscheinlichkeit einer Förderung des WL 26 sehr hoch ist.
In der Zeit nach
der Antragstellung hat sich dann herausgestellt, dass dieser Abschnitt des
Wirtschaftsweges auf einer möglichen Trassenführung für eine eventuelle
Deichrückverlegung seitens des NLWKN liegt und würde dann in diesem Zuge sehr
wahrscheinlich umgebaut bzw. neugebaut als Deichverteidigungsweg.
Bei dem Gespräch
zwischen dem Fördergeber und der Samtgemeinde Elbtalaue wurde auch
angesprochen, dass eine Förderung des WL 24 eher unwahrscheinlich ist, da das
Schadensbild und die daraus folgende Punktematrix für eine Förderung nicht
ausreichend ist.
Beschlussvorschlag:
a) Der Antrag auf Aufnahme in das
Förderprogramm – Ländlicher Wegebau 2020 für den Ausbau des Wirtschaftsweges WL
26 wird zurückgezogen. Der Beschluss vom 29.07.2019 wird diesbezüglich
aufgehoben.
b) Der Antrag auf Aufnahme in das
Förderprogramm – Ländlicher Wegebau 2020 für den Ausbau des Wirtschaftsweges WL
24 soll weiterverfolgt werden. Der WL 24 soll vorbehaltlich der Zusage des
Fördermittelgebers als Betonspurbahn in einer Länge von ca. 800m ausgebaut
werden.