Sachverhalt:
In der Kochstraße
liegen im südseitigen Gehweg vor der Ladenzeile (ca. 115 m) noch die 30*30
Platten, die in Teilen immer wieder versacken oder sich hochschieben. Dies
macht den Winterdienst beschwerlich.
Der Gehweg muss
infolge dessen jährlich unterhalten werden, was zu Kosten in Höhe von ca.
1.500,- / Jahr führt.
Seitens der
Ladeneigentümer und der WEG liegt ein Antrag vor, den Gehweg zu erneuern.
Ergänzung zum Sachverhalt:
Für die
rechtssichere Beitragserhebung ist in einem Ausbaukonzept die zeitliche Abfolge
von künftig geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung der vorliegenden
Gegebenheiten darzustellen.
Die Kochstraße
verfügt in ihrer Gesamtlänge von etwa 350 m über beidseitige Gehwege. Im
Bereich der Ladenzeile auf der Südseite zwischen Kantor-Schulz- und
Franz-Lübeck-Straße ist der Plattenbelag auf einer Länge von 115 m
erneuerungsbedürftig (sh. oben). Die übrigen Gehwegbereiche sind mit einem
Belag aus Beton-Verbundpflaster ausgestattet und mittelfristig, innerhalb der
nächsten 10 Jahre, nicht erneuerungsbedürftig.
Eine
Abschnittsbildung ist nur dann möglich, wenn innerhalb eines mittelfristigen
Zeitraumes von 3-5 Jahren ein abschnittsweiser Ausbau erfolgt. Wenn wie hier
nur eine Teilstückerneuerung ansteht und die übrigen Gehwegstrecken
längerfristig nicht erneuerungsbedürftig sind, erstreckt sich die
beitragspflichtige Erneuerung auf die gesamte Gehweganlage. Dies hat zur Folge,
dass sämtliche Anlieger der Straße umlagepflichtig sind.
Beschlussvorschlag:
Der Gehweg vor der
Ladenzeile in der Kochstraße wird auf einer Länge von 115 m zwischen der
Kantor-Schulz-Straße und der Franz-Lübeck-Straße neu gepflastert. Eine
Erneuerung der übrigen Gehwegstrecken innerhalb der Kochstraße erfolgt mittelfristig
nicht, da hierfür aufgrund des Ausbauzustandes kein Bedarf besteht.