Betreff
Ausbau eines Gehweges in der Kochstraße vor der Ladenzeile - Ergänzung Ausbaukonzept
Vorlage
30/0425/2019/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

In der Kochstraße liegen im südseitigen Gehweg vor der Ladenzeile (ca. 115 m) noch die 30*30 Platten, die in Teilen immer wieder versacken oder sich hochschieben. Dies macht den Winterdienst beschwerlich.

Der Gehweg muss infolge dessen jährlich unterhalten werden, was zu Kosten in Höhe von ca. 1.500,- / Jahr führt.

Seitens der Ladeneigentümer und der WEG liegt ein Antrag vor, den Gehweg zu erneuern.

 

Ergänzung zum Sachverhalt:

Für die rechtssichere Beitragserhebung ist in einem Ausbaukonzept die zeitliche Abfolge von künftig geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung der vorliegenden Gegebenheiten darzustellen.

 

Die Kochstraße verfügt in ihrer Gesamtlänge von etwa 350 m über beidseitige Gehwege. Im Bereich der Ladenzeile auf der Südseite zwischen Kantor-Schulz- und Franz-Lübeck-Straße ist der Plattenbelag auf einer Länge von 115 m erneuerungsbedürftig (sh. oben). Die übrigen Gehwegbereiche sind mit einem Belag aus Beton-Verbundpflaster ausgestattet und mittelfristig, innerhalb der nächsten 10 Jahre, nicht erneuerungsbedürftig.

 

Eine Abschnittsbildung ist nur dann möglich, wenn innerhalb eines mittelfristigen Zeitraumes von 3-5 Jahren ein abschnittsweiser Ausbau erfolgt. Wenn wie hier nur eine Teilstückerneuerung ansteht und die übrigen Gehwegstrecken längerfristig nicht erneuerungsbedürftig sind, erstreckt sich die beitragspflichtige Erneuerung auf die gesamte Gehweganlage. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Anlieger der Straße umlagepflichtig sind.

 


Beschlussvorschlag:

Der Gehweg vor der Ladenzeile in der Kochstraße wird auf einer Länge von 115 m zwischen der Kantor-Schulz-Straße und der Franz-Lübeck-Straße neu gepflastert. Eine Erneuerung der übrigen Gehwegstrecken innerhalb der Kochstraße erfolgt mittelfristig nicht, da hierfür aufgrund des Ausbauzustandes kein Bedarf besteht.