Sachverhalt:
Gem. § 24 SGB VIII haben Kinder
einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen. Um
diesen Anspruch zu erfüllen, sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe
verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippen, Kindergärten, Horten und
Einrichtungen der Tagespflege vorzuhalten.
Der Gesamtbedarf zum Kita-Jahr
01.08.2020 ermittelt sich anhand der Auswertung des Anmeldeverfahrens für das
Kita-Jahr 2020/2021 (Stand 15.01.2020) an unversorgten Kindern, sowie aus der
Differenz zwischen Einwohnermeldeamtsdaten und der tatsächlichen Platzkapazität
im Planbereich.
Statistik Einwohnermeldeamt, Stand am
01.01.2020:
Anzahl der Kinder im
Planbereich DAN in
Gem. Jameln
Krippenalter (U3): 300 31
Elementar (Ü3): 443
40
(inklusive Flexi-Kinder/
Geburtstag zw. 01.07. und 30.09.)
Schulkinder
im Alter von 7-14 Jahre 799 67
Platzkapazitäten im
Planbereich Dannenberg nach Betriebszulassung zum Kita-Jahr 2020/2021; Stand
01.2020 Quelle: Little Bird-Kapazität
laut Betriebserlaubnis
Betreuungsplätze in
Krippengruppen:
135
Krippenkinder in AüG: 15:5
Gruppen:
10
Betreuungsplätze in
Elementargruppen:
270
Elementarkinder in AüG: 15:5
Gruppen:
30
Zusätzliche Regelplätze
Elementar in Integrativen Gruppen: 54
Betreuungsplätze in
Integrativen Gruppen/I-Kinder: 16
Betreuungsplätze in Tagespflege
Planbereich DAN: 41
Zusammenfassung
Platzkapazität Planbereich Dannenberg:
Krippe 0-3 Jahre inkl.
Tagespflege (TPP 41 Plätze) 186
Elementar 3 Jahre bis
Schuleintritt, inkl. I-Plätze, ohne Spielkreis 370
Differenz zwischen Einwohnermeldeamt und
Platzkapazität im Planbereich Dannenberg:
Gemeldete Kinder im
Krippenalter 300 Anzahl Plätze 186 Differenz: 114
Gemeldete Kindert
Elementarbereich 443 Anzahl Plätze 370
Differenz: 73
Versorgungsquote in Dannenberg:
Krippe 62% ; Elementar 83,5%
Es fehlen nach der
statistischen Auswertung der Einwohnerzahlen in den Altersklassen im
Planbereich Dannenberg 114 Betreuungsplätze für Kinder von 0-3 Jahren / Krippe
sowie 73 Betreuungsplätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt /
Elementar. Die Anzahl der Kinder in den entsprechenden Altersgruppen laut
Einwohnermeldeamt in der Gemeinde Jameln bestätigen den Standort Breselenz.
Im Spielkreis Breselenz werden
derzeitig 18 Kinder (von 20 zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen im Alter
von 3 bis 6 Jahren) betreut. Der Spielkreis Breselenz hatte durchgängig über
Jahre eine volle Auslastung zu verzeichnen. Die Diskussionen um die Zukunft des
Spielkreises und die Beitragsfreiheit für täglich 8 Stunden sind im
Anmeldeverhalten der Eltern kaum spürbar.
Um den Planbereich Dannenberg
dezentral mit Betreuungsplätzen zu sichern, hat die Gemeinde Jameln die
Schaffung von neuen Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe der Grundschule durch
einen Neubau im Rahmen des Gesamtkonzept „Begegnungsstätte“ der Gemeinde Jameln
angeboten.
Im Zuge von Schaffung guter
Übergänge von Kita in Schule und wertvollen Bildungslandschaften für eine enge
Zusammenarbeit sowie in Vorausschau, dass ein Rechtsanspruch an
Ganztagsbetreuung für Schulkinder geplant ist, sieht die Verwaltung positive
Synergien an dem Standort Breselenz.
Ferner wird dem Bedarf von
Familien nach Ganztagesbetreuung durch eine Kindertageseinrichtung mit längeren
Öffnungszeiten Sorge getragen. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
unter Berücksichtigung von Fahrwegen der Eltern und Geschwisterbetreuung soll
in der Bildungslandschaft neben der Elementargruppe eine Krippengruppe
entstehen.
Die Verwaltung schließt auf
dieser Grundlage eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 NKomZG
(Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) mit der Gemeinde
Jameln und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Schaffung entsprechender
Räumlichkeiten für den Betrieb einer Krippen- und ein Elementargruppe in
Breselenz.
Bei der Raumplanung werden
mögliche (Doppel)-Nutzungen für Hortkinder berücksichtigt. Ferner erwachsen
Synergien durch die Nutzung des Sportraumes in der zukünftigen
Begegnungsstätte. Die Räumlichkeiten sollen spätestens zum 01.08.2021 für den
Kita-Betrieb zur Verfügung stehen. Beim Neubau wird das „Regionale
Inklusionskonzept im Landkreis Lüchow-Dannenberg“, insbesondere mit der
„Handlungs-empfehlung - Präzisierung für Träger von Kindertagesstätten“
berücksichtigt und damit in der Planung des Gebäudes bzgl. barrierefreiem Bauen
in Verbindung mit den Vorgaben des Nds. KiTaG (Niedersächsisches
Kindertagesstättengesetz) mit 1. und 2.
DVO für Bauentscheidungen umgesetzt.
Mit der Schaffung der
Räumlichkeiten und mit dem Start des Kita-Trägers werden die Kinder des
Spielkreises Breselenz in die neue Kita integriert. Der Spielkreis wird mit
Fertigstellung des Neubaus geschlossen.. Die Eltern aus dem Spielkreis
Breselenz haben damit den Vorrang, die neue Kita in Breselenz als Wunsch- und
Wahlkita zu nutzen.
Die Kündigung der Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis
Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Jameln zur
Mitfinanzierung der Spielkreise erfolgt im Einvernehmen.
Nach Abschluss der kommunalen Zweckvereinbarung – vorbehaltlich der Zustimmung aller Gremien –wird der Landkreis mit der Ausschreibung einer Trägersuche beginnen.
Beschlussvorschlag:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der
Zustimmung der politischen Gremien auf Kreis- und Gemeindeebene, eine kommunale
Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und
der Gemeinde Jameln zu schließen. Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet
die Bereitstellung von Räumlichkeiten für 1 Krippen-und 1 Elementargruppe
(Kindergarten) in Form eines Neubaus in unmittelbarer Nähe der Grundschule
Breselenz.
2.) Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung und vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis, trägt die Samtgemeinde Elbtalaue ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme die Pauschalen je Gruppe sowie den anteiligen Schuldendienst.