Betreff
Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Standort Breselenz
Vorlage
14/0090/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 24 SGB VIII haben Kinder einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippen, Kindergärten, Horten und Einrichtungen der Tagespflege vorzuhalten.

Der Gesamtbedarf zum Kita-Jahr 01.08.2020 ermittelt sich anhand der Auswertung des Anmeldeverfahrens für das Kita-Jahr 2020/2021 (Stand 15.01.2020) an unversorgten Kindern, sowie aus der Differenz zwischen Einwohnermeldeamtsdaten und der tatsächlichen Platzkapazität im Planbereich.

 

Statistik Einwohnermeldeamt, Stand am 01.01.2020:

 

Anzahl der Kinder im Planbereich DAN                        in Gem. Jameln

Krippenalter (U3):          300                                                      31

Elementar (Ü3):             443                                                      40

(inklusive Flexi-Kinder/ Geburtstag zw. 01.07. und 30.09.)

 

Schulkinder

im Alter von 7-14 Jahre   799                                                    67

 

Platzkapazitäten im Planbereich Dannenberg nach Betriebszulassung zum Kita-Jahr 2020/2021; Stand 01.2020 Quelle: Little Bird-Kapazität laut Betriebserlaubnis

 

Betreuungsplätze in Krippengruppen:                                                               135

Krippenkinder in AüG: 15:5 Gruppen:                                                                 10

Betreuungsplätze in Elementargruppen:                                                           270

Elementarkinder in AüG: 15:5 Gruppen:                                                             30

Zusätzliche Regelplätze Elementar in Integrativen Gruppen:                             54

Betreuungsplätze in Integrativen Gruppen/I-Kinder:                                           16

Betreuungsplätze in Tagespflege Planbereich DAN:                                          41

 

Zusammenfassung Platzkapazität Planbereich Dannenberg:

Krippe 0-3 Jahre inkl. Tagespflege (TPP 41 Plätze)                                         186

Elementar 3 Jahre bis Schuleintritt, inkl. I-Plätze, ohne Spielkreis                   370

 

 

 

 

 

 

Differenz zwischen Einwohnermeldeamt und Platzkapazität im Planbereich Dannenberg:

 

Gemeldete Kinder im Krippenalter                  300     Anzahl Plätze 186        Differenz: 114

Gemeldete Kindert Elementarbereich             443     Anzahl Plätze  370        Differenz: 73

 

Versorgungsquote in Dannenberg: Krippe 62% ; Elementar 83,5%

 

Es fehlen nach der statistischen Auswertung der Einwohnerzahlen in den Altersklassen im Planbereich Dannenberg 114 Betreuungsplätze für Kinder von 0-3 Jahren / Krippe sowie 73 Betreuungsplätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt / Elementar. Die Anzahl der Kinder in den entsprechenden Altersgruppen laut Einwohnermeldeamt in der Gemeinde Jameln bestätigen den Standort Breselenz.

 

Im Spielkreis Breselenz werden derzeitig 18 Kinder (von 20 zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen im Alter von 3 bis 6 Jahren) betreut. Der Spielkreis Breselenz hatte durchgängig über Jahre eine volle Auslastung zu verzeichnen. Die Diskussionen um die Zukunft des Spielkreises und die Beitragsfreiheit für täglich 8 Stunden sind im Anmeldeverhalten der Eltern kaum spürbar.

 

Um den Planbereich Dannenberg dezentral mit Betreuungsplätzen zu sichern, hat die Gemeinde Jameln die Schaffung von neuen Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe der Grundschule durch einen Neubau im Rahmen des Gesamtkonzept „Begegnungsstätte“ der Gemeinde Jameln angeboten.

Im Zuge von Schaffung guter Übergänge von Kita in Schule und wertvollen Bildungslandschaften für eine enge Zusammenarbeit sowie in Vorausschau, dass ein Rechtsanspruch an Ganztagsbetreuung für Schulkinder geplant ist, sieht die Verwaltung positive Synergien an dem Standort Breselenz.

Ferner wird dem Bedarf von Familien nach Ganztagesbetreuung durch eine Kindertageseinrichtung mit längeren Öffnungszeiten Sorge getragen. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unter Berücksichtigung von Fahrwegen der Eltern und Geschwisterbetreuung soll in der Bildungslandschaft neben der Elementargruppe eine Krippengruppe entstehen.

 

Die Verwaltung schließt auf dieser Grundlage eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 NKomZG (Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) mit der Gemeinde Jameln und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Schaffung entsprechender Räumlichkeiten für den Betrieb einer Krippen- und ein Elementargruppe in Breselenz.

Bei der Raumplanung werden mögliche (Doppel)-Nutzungen für Hortkinder berücksichtigt. Ferner erwachsen Synergien durch die Nutzung des Sportraumes in der zukünftigen Begegnungsstätte. Die Räumlichkeiten sollen spätestens zum 01.08.2021 für den Kita-Betrieb zur Verfügung stehen. Beim Neubau wird das „Regionale Inklusionskonzept im Landkreis Lüchow-Dannenberg“, insbesondere mit der „Handlungs-empfehlung - Präzisierung für Träger von Kindertagesstätten“ berücksichtigt und damit in der Planung des Gebäudes bzgl. barrierefreiem Bauen in Verbindung mit den Vorgaben des Nds. KiTaG (Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz)  mit 1. und 2. DVO für Bauentscheidungen umgesetzt.

 

Mit der Schaffung der Räumlichkeiten und mit dem Start des Kita-Trägers werden die Kinder des Spielkreises Breselenz in die neue Kita integriert. Der Spielkreis wird mit Fertigstellung des Neubaus geschlossen.. Die Eltern aus dem Spielkreis Breselenz haben damit den Vorrang, die neue Kita in Breselenz als Wunsch- und Wahlkita zu nutzen.

 

Die Kündigung der Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Jameln zur Mitfinanzierung der Spielkreise erfolgt im Einvernehmen.

 

Nach Abschluss der kommunalen Zweckvereinbarung – vorbehaltlich der Zustimmung aller Gremien –wird der Landkreis mit der Ausschreibung einer Trägersuche beginnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 1.) Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien auf Kreis- und Gemeindeebene, eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Jameln zu schließen. Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet die Bereitstellung von Räumlichkeiten für 1 Krippen-und 1 Elementargruppe (Kindergarten) in Form eines Neubaus in unmittelbarer Nähe der Grundschule Breselenz.

 

2.) Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung und vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis, trägt die Samtgemeinde Elbtalaue ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme die Pauschalen je Gruppe sowie den anteiligen Schuldendienst.