Sachverhalt:

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 27 „Elbhöhen-Drawehn“ soll an heutige rechtliche Anforderungen angepasst werden.

Dabei ist beachten, dass den Gemeinden eine ausreichende Möglichkeit zur gemeindlichen Entwicklung gegeben wird.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landkreis die Gemeinde Göhrde um Prüfung, ob diese Entwicklungsmöglichkeit (mittelfristige Entwicklung über 20 Jahre) gegeben ist bzw. ob und wo die Gemeinde in einem Bereich von 500m um die Hauptorte und 300m um die sonstigen Orte für die gemeindliche Entwicklung notwendige Flächen sieht, die zu diesem Zweck aus dem LSG entlassen werden sollen. Eine Entlassung in den Bereichen anderer Schutzgebiete (Biosphäre, Vogelschutz/FFH) ist nicht möglich.

Die Vorstellungen sind bis zum 03.07.2020 einzureichen.

Dabei handelt es sich lediglich um eine Vorabstimmung. Im Verfahren zur Änderung der Verordnung wird weiterhin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Bei der Neuabgrenzung sollten aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich folgende Kriterien berücksichtigt werden:

-          Bereiche mit Bestandsgebäuden sollten aus dem LSG entlassen werden

-          Abgrenzungen des LSG sollten sich an Grundstücksgrenzen orientieren, um die Grenzen transparenter zu gestalten

-          Entwicklungsmöglichkeiten, vor allem in den von der Landwirtschaft genutzten Bereichen

-          Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Siedlungsentwicklung (Gewerbe und Wohnen)

-          vorwiegend bestehende Ackerflächen als Entwicklungsflächen nutzen, da diese keinen besonders hohen Wert für das Landschaftsbild haben

 

Auf Grundlage dieser Kriterien sind die Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG im Bereich der Gemeinde Göhrde erarbeitet worden (Anlage zur Vorlage II-VII):

 

Metzingen:

Neben der Berücksichtigung von Bestandsgebäuden und Grundstücksgrenzen sind größere Flächen im Norden für eine mögliche Wohnbauentwicklung vorgeschlagen.

 

Tollendorf/ Bredenbock:

Nordwestlich der Ortschaften Tollendorf und Bredenbock orientieren sich die vorgeschlagenen Grenzen zur Neuabgrenzung am bestehenden Vogelschutzgebiet (VSG). Ansonsten wurden hauptsächlich die Grundstücksgrenzen angenommen, um Bestandsgebäude einzubeziehen und die Baugrundstücke in Gänze aus dem LSG zu entlassen. Außerdem erhöht sich dadurch die Transparenz der Grenzen des LSG. Kleinere Entwicklungsflächen für den Eigenbedarf des Ortes sind im Osten in Tollendorf berücksichtigt.

 

Sarenseck:

Hier sind ebenfalls Grundstücksgrenzen und Bestandsgebäude berücksichtigt. Außerdem beinhaltet der Vorschlag Entwicklungsflächen zwischen „Altdorf“ und Vordorfsfeld im Bereich der Ackerflächen.

 

Schmardau:

Der Vorschlag orientiert sich an den Grenzen des VGS um eine höhere Transparenz durch Synchronisierung der Schutzgebiete zu schaffen.

 

Schmessau:

Die vorgeschlagenen neuen Grenzen des LSG berücksichtigen die Grundstücksgrenzen und schaffen dadurch Entwicklungsmöglichkeiten auf den bestehenden Baugrundstücken.

 

Göhrde, Dübbekold und Govelin:

Göhrde, Dübbekold und Govelin sind zum großen Teil vom Vogelschutzgebiet überplant. Alle übrigen Flächen sollten analog der VSG Grenzen aus dem LSG entlassen werden. In Dübbekold sind außerdem Flächen für bereits geplante Erweiterungen vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Die in Anlage II –VII der Vorlage eingezeichneten Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ werden als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.