Sachverhalt:

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 27 „Elbhöhen-Drawehn“ soll an heutige rechtliche Anforderungen angepasst werden.

Dabei ist beachten, dass den Gemeinden eine ausreichende Möglichkeit zur gemeindlichen Entwicklung gegeben wird.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landkreis die Stadt Hitzacker um Prüfung, ob diese Entwicklungsmöglichkeit (mittelfristige Entwicklung über 20 Jahre) gegeben ist bzw. ob und wo die Stadt in einem Bereich von 500m um die Hauptorte und 300m um die sonstigen Orte für die gemeindliche Entwicklung notwendige Flächen sieht, die zu diesem Zweck aus dem LSG entlassen werden sollen. Eine Entlassung in den Bereichen anderer Schutzgebiete (Biosphäre, Vogelschutz/FFH) ist nicht möglich.

Die Vorstellungen sind bis zum 05.06.2020 einzureichen.

Dabei handelt es sich lediglich um eine Vorabstimmung. Im Verfahren zur Änderung der Verordnung wird weiterhin Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Bei der Neuabgrenzung sollten grundsätzlich folgende Kriterien berücksichtigt werden:

-          Bereiche mit Bestandsgebäuden sollten aus dem LSG entlassen werden

-          Abgrenzungen des LSG sollten sich an Grundstücksgrenzen orientieren, um die Grenzen transparenter zu gestalten

-          Entwicklungsmöglichkeiten, vor allem in den von der Landwirtschaft genutzten Bereichen

-          Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Siedlungsentwicklung (Gewerbe und Wohnen)

-          vorwiegend bestehende Ackerflächen als Entwicklungsflächen nutzen, da diese keinen besonders hohen Wert für das Landschaftsbild haben

 

Auf Grundlage dieser Kriterien sind die Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG im Bereich der Stadt Hitzacker erarbeitet worden (Anlage zur Vorlage II-V):

 

Tießau:

Die Grenze des LSG orientiert sich bereits größtenteils an bestehenden Grundstücksgrenzen.

Die Ortschaft ist umgeben von Waldflächen, für eine Siedlungsentwicklung unwahrscheinlich. Daher beinhaltet der Vorschlag lediglich eine kleine Bestandsfläche um den Schießstand herum sowie eine Fläche westlich des Campingplatzes, um hier Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Wietzetze/Bahrendorf:

Hier sind vor allem landwirtschaftliche Bestandsnutzungen, Erweiterungsflächen für die Landwirtschaft sowie die östliche Seite der Bahrendorfer Straße in Bahrendorf zur Siedlungsentwicklung erfasst.

 

Harlingen:

Hier sind ebenfalls landwirtschaftliche Bestandsnutzungen,  Erweiterungsflächen für die Landwirtschaft sowie Bestandsnutzungen zum Wohnen erfasst, im Großen und Ganzen soll hierdurch lediglich etwas Luft für die Eigentümer geschaffen werden, ihr Grundstück auch „nach hinten raus“ nutzen zu können.

 

Hitzacker:

Eine Siedlungsentwicklung in Hitzacker ist aufgrund der bestehenden Schutzgebiete ausschließlich in Richtung Süden und Westen überhaupt möglich. Der Vorschlag beinhaltet folgende Flächen:

-          Bestandsgebäude Eichengrund in voller Ausdehnung zwischen L231 und dem Biosphärenreservat Gebietsteil B, um eine einheitliche Grenze festzulegen

-          Flächen zwischen Rotes Teichsfeld und Gewerbenutzungen, hier sind Bestandsgebäude erfasst und der Lückenschluss zur Siedlungsentwicklung wird ermöglicht.

-          Sarchem mit erfassten Bestandsnutzungen, Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Nutzungen, Jugendhof Godewin etc. sowie Entwicklungsflächen zum Beispiel Mischnutzungen/Gewerbeflächen

-          Herrenmühle mit Bestandsnutzungen und Lückenschluss zur Straße

-          Gut Hagen sowie Siedlungsentwicklung westlich der Freien Schule/Biosgasanlage/Hitzacker Süd

 


Beschlussvorschlag:

Die in Anlage II –V der Vorlage eingezeichneten Vorschläge zur Neuabgrenzung des LSG „Elbhöhen-Drawehn“ werden als Stellungnahme an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gegeben.