Sachverhalt:
Historie
Die Wasserverband
Dannenberg-Hitzacker kAöR ist seit Herbst 2018 Eigentümerin des Hallenbades in
Dannenberg (Elbe). Ziel der Eigentumsübernahme war und ist u.a. die Sanierung
und Modernisierung des sich mittlerweile im 43. Betriebsjahr befindlichen
Hallenbades, da dieses sonst in absehbarer Zeit geschlossen werden müsste.
Im Rahmen der
Sanierung und Modernisierung sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:
Austausch
Elektrotechnik/Ersatz Lüftungssystem/Einbau Wärmerückgewinnungsanlage/Erneuerung
Isolierverglasung/Neubau Hartschaumgefälledach/Sanierung Heizung, Sanitär,
Fliesen, Umkleiden, Wasseraufbereitung, Hydraulik, Beton/Schaffung von
Barrierefreiheit.
Förderung durch ein Bundesprogramm
Im August 2018
wurde der finanzielle Aufwand hierfür mit 2.240.000 Euro errechnet. Die
Förderung beträgt bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage (durch die Teilnahme der
Samtgemeinde am Zukunftsvertrag kann diese vorausgesetzt werden) 90 %, so dass
Eigenmittel der Samtgemeinde in Höhe von 224.000 Euro erforderlich sind. Der
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 21.08.2018 beschlossen,
sich mit dieser Maßnahme an dem Förderprogramm zu beteiligen. Bei diesem
Förderprogramm wäre die Samtgemeinde Zuwendungsempfängerin und würde die Mittel
im Rahmen einer Investitionsförderung an die kAöR weitergeben.
Im Jahr 2019 wurde
bekannt, dass dieses Förderprogramm vielfach überzeichnet ist. Die Mittel
wurden mittlerweile aufgestockt und das Programm verlängert. Die bisher
gestellten Anträge verbleiben im Auswahlverfahren, so dass es hier noch eine
theoretische Möglichkeit der Förderung gibt.
Förderung durch ein Landesprogramm
Auch das Land
Niedersachsen hat im Jahr 2019 ein Programm zur Förderung des Sportstättenbaus
aufgelegt. Im Gegensatz zum Bundesprogramm wäre hier die kAöR selbst
Zuwendungsempfängerin. Die Förderung beträgt 40%, höchstens jedoch 1.000.000
Euro.
Da in 2019 noch
nicht absehbar war, was mit dem vorstehend geschilderten Förderprogramm des
Bundes passieren wird, die erforderlichen Maßnahmen am Hallenbad aber immer
dringender werden, haben sich am 02.09.2019 die Vorsitzenden der Fraktionen im
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue verschiedene Alternativen für die Sanierung und
Modernisierung des Hallenbades vom Vorstand der kAöR, Dr. Horchelhahn,
vorstellen lassen und waren einhellig der Auffassung, dass aus Gründen der
Zukunftssicherheit des Hallenbades nur eine allumfassende Lösung in Frage käme.
Außerdem solle versucht werden, mit diese Maßnahmen in das Förderprogramm des
Landes zu kommen. Die Kosten für diese umfassende Sanierung und Modernisierung
wurde aktualisiert und betragen nunmehr 2.474.500 Euro. Bei einer
Höchstförderung von 40% = 989.900 Euro würde der Eigenanteil 1.484.600 Euro
betragen, der durch die kAöR über eine Kreditaufnahme zu finanzieren wäre.
Da hier die kAöR
Zuwendungsempfängerin wäre, hat der Verwaltungsrat der kAöR hat in seiner
Sitzung am 17.12.2019 diese Maßnahme in den Wirtschafts-und Finanzplan 2020 bis
2024 aufgenommen.
Die aus der
Kreditaufnahme resultierenden Folgekosten aus Zins-und Tilgung können aus dem
Betrieb des Hallenbades nicht finanziert werden und würden die Verluste des
Bades erheblich erhöhen.
Durchführung der Maßnahme ohne Förderung
Aufgrund der
bekannten Dringlichkeit dieser Maßnahme muss versucht werden, diese auch ohne
Förderung
Durchzuführen, d.h.
die kompletten Kosten müssten durch eine Kreditaufnahme finanziert werden. Für
die daraus resultieren Folgekosten gilt das Vorstehende.
Mögliche Finanzierungsalternativen
a) Förderung durch ein Bundesprogramm
Aufgrund der aktualisierten Baukosten in Höhe von 2.474.500 Euro erhöht
sich der Eigenanteil gegenüber dem Antrag aus 2018 von 224.000 Euro auf 458.500
Euro. Hierfür müsste die Samtgemeinde einen Kredit aufnehmen. Bei einem letzten
bekannten Zinssatz von 0,7% entstehen Zinsen in Höhe von rd. 3.200 Euro/Jahr.
Dazu kommt die Differenz aus Sonderpostenauflösung und Abschreibungen von rd.
1.530 Euro/Jahr.
b) Förderung durch ein Landesprogramm
Die Finanzierung des Eigenanteils von 1.484.600 Euro durch eine
Kreditaufnahme der kAöR verursacht Zinsen bei einem bekannten Zinssatz von 1,1%
von rd. 16.330 Euro/Jahr und Tilgungsleistungen bei einer Laufzeit von 30
Jahren von rd. 49.490 Euro/Jahr, zusammen rd. 65.820 Euro.
Es bestünde auch die Möglichkeit, dass die Kreditaufnahme durch die
Samtgemeinde erfolgt und diese den Betrag als Investitionszuschuss an die kAöR
weiter gibt. Die Zinsen bei einem Zinssatz von 0,7% betrügen rd. 10.390 Euro.
Anstelle der Tilgung kommt hier die Abschreibung hinzu, die bei einem Zeitraum
von 30 Jahren ebenfalls 49.490 Euro/Jahr beträgt, zusammen also 59.880 Euro.
c) Durchführung der Maßnahme ohne Förderung
Die komplette Finanzierung erfolgt durch eine Kreditaufnahme in Höhe von
2.474.500 Euro. Bei den vorstehend genannten Zinssätzen und Laufzeiten ergeben
sich Folgekosten bei der kAöR als Kreditnehmerin in Höhe von rd. 109.705
Euro/Jahr (27.220 Euro Zinsen und 82.485 Euro Tilgung).
Bei einer Kreditaufnahme durch die Samtgemeinde reduzieren sich diese
auf 99.785 Euro (17.300 Euro Zinsen und 82.485 Euro Abschreibung).
Vor allem die
Alternativen b) und c) haben erhebliche Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt
der Samtgemeinde und den erforderlichen Haushaltsausgleich in den kommenden
Jahren. Da das Hallenbad in Dannenberg (Elbe) nicht nur als Einzugsbereich die
Stadt Dannenberg (Elbe) sondern große Teile des Gebietes der Samtgemeinde
umfasst, sollte die Finanzierung dieser Mehraufwendungen auf eine möglichst
breite Basis gestellt werden.
Weitere Vorgehensweise
Da der Beginn der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten möglichst früh beginnen soll, aber gleichzeitig aufgrund der hohen Investitionssumme sich die Möglichkeit einer Förderung nicht verbaut werden darf, wird kurzfristig ermittelt, ob es die Möglichkeit eines vorzeitigen Investitionsbeginnes bei beiden Förderprogrammen gibt. Evtl. erforderliche Anträge werden dann gestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue finanziert die Sanierung und Modernisierung des Hallenbades in
Dannenberg (Elbe) durch die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 458.500 Euro
und den daraus resultierenden Folgeaufwendungen von rd. 4.730 Euro/Jahr, sofern
es die beantragte Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in Höhe von 2.016.000
Euro gibt,
alternativ durch
die Übernahme des Eigenanteils von bis zu 2.474.500 Euro und der daraus
resultierenden Folgeaufwendungen von bis
zu 99.785 Euro/Jahr, sofern es keine bzw. eine Förderung aus dem Programm zur
Förderung des Sportstättenbaus des Landes Niedersachsen gibt.