Sachverhalt:
Der
Gesamtergebnisplan 2020 sieht bei Erträgen von 1.022.300 € und Aufwendungen von
1.049.800 € ein Defizit von -27.500 € vor. Maßgeblich hierfür ist insbesondere
die Entwicklung im Produkt 36520
Kinderspielkreis. Die Unterdeckung dieser Einrichtung ist bis 2017
kontinuierlich gewachsen, um nach der Einführung der Beitragsfreiheit durch den
Landesgesetzgeber zum 1.8.2018 auf gut 40.500 € in 2018 über 46.291 € in 2019
auf 54.800 € in 2020 sprungartig zu steigen (s. Vorbericht S. 8).
Das Gesamtdefizit
kann aus den vorhandenen Ergebnisrücklagen gedeckt werden. Die Entwicklung des
Rücklagenbestandes ist auf Seite 11 des Haushaltsplanes dargestellt.
In den Folgejahren
ist bedingt durch die Umwandlung des Kinderspielkreises in eine
Kindertagesstätte und Übergabe an einen externen Betreiber wieder mit
Überschüssen zu rechnen.
Neu eingeplant
wurde die Investitionsmaßnahme Neubau Kindertagesstätte Jameln mit einem
geschätzten Kostenvolumen von 1 Mio. Euro. Da die Gemeinde nicht über
ausreichend Eigenmittel verfügt, ist eine Kreditaufnahme von 935.600 €
vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme ist an den vorherigen Abschluss einer
Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zurverfügungstellung
von Räumlichkei-ten für Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue gebunden. Inhalt dieser
Vereinbarung soll sein, dass die Gemeinde Jameln für den Landkreis
Lüchow-Dannenberg eine Kindertagesstätte errichtet und einem Dritten/Betreiber
für diese Zwecke zur Verfügung stellt. Die anfallenden Schuldendienstleistungen
(Tilgung, Zinsen) werden der Gemeinde über eine jährlich zu zahlende
Schuldendiensthilfe erstattet (Produkt 61200, Haushaltsplan S. 115). Die
Kreditaufnahme wird erst nach Fertigstellung des Gebäudes und der Außenanlagen
erfolgen. Bis dahin erfolgt eine Vorfinanzierung über Liquiditätskredite. Durch
das derzeitig niedrige Zinsniveau wird die hierdurch entstehende
Haushaltsbelastung gering bleiben.
Da vermutlich
(nahezu) zeitgleich Kosten für die im Vorjahr eingeplante aber noch nicht
abgeschlossene Baumaßnahme Kultur- und Begegnungsstätte Breselenz
anfallen werden, ist mit einer unterjährigen Inanspruchnahme von
Liquiditätskrediten in erheblichem Umfang zu rechnen. Der hierfür ermittelte
Höchstbetrag beläuft sich auf 2.516.000 € (s. Berechnung auf S. 12 des
Haushaltsplanes).
Nach Abschluss
beider Maßnahmen und erfolgter Einzahlung der Investitionszuweisung für den Bau
der Kultur- und Begegnungsstätte (1.440.000
€) und des o.g. Darlehens wird die Gemeinde allerdings wieder über einen
Geldbestand von gut 190.000 € verfügen (S. 11 Haushaltsplan).
Neben den
Auswirkungen der o.g. Baumaßnahmen ergaben sich im Ergebnisplan gegenüber dem
Vorjahr folgende relevanten Änderungen bzw. Anpassungen:
Produkt |
HH-Plan S. |
Konto |
Ansatz (Euro) |
Erläuterung |
53100 |
59 |
351110 |
39.600 |
Nach Vorjahresabrechnung zahlt der Netzbetreiber
höhere Abschläge auf die Konzessionsabgabe. |
51110 |
80 |
348800/ 443116 |
je 10.000 |
Vorsorgeansatz für nicht vorhergesehene
B-Plan-Änderungen bei gleichzeitiger Kostenerstattung durch
Anlieger/Bevorteilte. |
55500 |
88 |
421225 |
15.000 |
Erhöhter Unterhaltungsaufwand für Brücken im Bereich
Platenlaase. |
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2020 sowie das Investitionsprogramm 2019 –
2023.