Betreff
Widmung einer Verkehrsfläche im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe)
Vorlage
30/0042/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zur Sicherstellung der Erschließung des Fähranlegers ist es notwendig das Flurstück 34/11, Flur 7 der Gemarkung Hitzacker als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen. Das zu widmende Flurstück ist auf dem der Vorlage als Anlage I beigefügtem Lageplan farblich gekennzeichnet.

Das Flurstück ist durch eine Grundstücksteilung im Rahmen des Überganges  der Jeetzel vom Bund auf das Land Niedersachsen entstanden. Eigentümerin des neugebildeten Flurstückes 34/11 ist jetzt die Stadt Hitzacker (Elbe).  Vor Übergang des Bereiches auf das Land Niedersachsen war die Erschließung des Fähranlegers durch die Genehmigung für den Betrieb der Fähre gesichert. Dieses Recht ist durch den Eigentumsübergang entfallen.

Die Wegefläche bis an das Flurstück 34/11 ist bereits als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet, ein entsprechender Übersichtsplan ist der Vorlage als Anlage II beigefügt.  

 


Beschlussvorschlag:

Die der Erschließung des Fähranlegers dienende Verkehrsfläche Flurstück 34/11, Flur 7 der Gemarkung Hitzacker wird gemäß  § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) öffentlich zur Gemeindestraße gewidmet. Der gewidmete Bereich ist in das Straßenverzeichnis der Stadt Hitzacker (Elbe) aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Hitzacker (Elbe). Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.