Sachverhalt:
Die Brücke über den
Gümser Schleusengraben ist abgängig und wurde daher durch geeignete bauliche
Maßnahmen für den Verkehr gesperrt. Die Erreichbarkeit der dahinter liegenden
landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens
Jasebeck durch ein Überfahrtsrecht grundbuchlich gesichert. Eigentümerin
sämtlicher betroffener Flächen ist die Biosphärenreservatsverwaltung bzw. die
Domänenverwaltung.
Aufgrund einer
Eingabe eines Anliegers, der sich gegen die Sperrung der Brücke ausspricht, hat
es einen Ortstermin mit Vertretern der Wasserbehörde, der Biosphäre, der
betroffenen Bewirtschafter, des Ausschussvorsitzenden und der Samtgemeinde
gegeben, bei dem die Angelegenheit erörtert wurde. Dem Vorschlag nach Rückbau
der Brücke an dieser Stelle eine Furt einzurichten wurde von Seiten der
Behördenvertreter Genehmigungsfähigkeit signalisiert.
Als weitere Schritte
werden die Kosten ermittelt und ein wasserrechtlicher Genehmigungsantrag
gestellt.
Beschlussvorschlag:
Die abgängige
Brücke über den Gümser Schleusengraben wird zurückgebaut und eine Furt zur
besseren Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen angelegt