Betreff
Brücke über den Gümser Schleusengraben
Vorlage
30/0035/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Brücke über den Gümser Schleusengraben ist abgängig und wurde daher durch geeignete bauliche Maßnahmen für den Verkehr gesperrt. Die Erreichbarkeit der dahinter liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Jasebeck durch ein Überfahrtsrecht grundbuchlich gesichert. Eigentümerin sämtlicher betroffener Flächen ist die Biosphärenreservatsverwaltung bzw. die Domänenverwaltung.

Aufgrund einer Eingabe eines Anliegers, der sich gegen die Sperrung der Brücke ausspricht, hat es einen Ortstermin mit Vertretern der Wasserbehörde, der Biosphäre, der betroffenen Bewirtschafter, des Ausschussvorsitzenden und der Samtgemeinde gegeben, bei dem die Angelegenheit erörtert wurde. Dem Vorschlag nach Rückbau der Brücke an dieser Stelle eine Furt einzurichten wurde von Seiten der Behördenvertreter Genehmigungsfähigkeit signalisiert.

 

Als weitere Schritte werden die Kosten ermittelt und ein wasserrechtlicher Genehmigungsantrag gestellt.   

 


Beschlussvorschlag:

 

Die abgängige Brücke über den Gümser Schleusengraben wird zurückgebaut und eine Furt zur besseren Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen angelegt