Betreff
99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe); Abwägungsbeschluss gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB, Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/0553/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 28.03.19  beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) fortzuschreiben.

Durch die Änderung wird gemischte Baufläche und eine kleine gewerbliche Fläche in Sonderbaufläche KFZ geändert werden (Plangebiet 99.1). Um die Vorbereitung der Eingriffe in Natur- und Landschaft auszugleichen, wird eine Fläche nördlich des Bogenschießplatzes an der Hermann-Löns-Straße in eine Grünfläche Streuobstwiese umgewandelt (Plangebiet 99.2).

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 07.10. bis einschließlich 07.11.19  aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I und II der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 99. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 99. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 99. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).