Betreff
Bebauungsplan Mittelweg Lenzen - 2. Änderung; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3,4 BauGB, Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0535/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der  Gemeinde Karwitz hat am 28.05.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Mittelweg Lenzen zu ändern. Mit der Änderung wird die Grenze der privaten Grünfläche für Hausgärten und Kleintierhaltung auf den Grundstücken 163/9 und 163/10, Flur 3, Gemarkung Karwitz um 50m nach Osten verschoben. Somit wird ein Teil der Grünfläche in Kleinsiedlungsgebiet geändert.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 23.09.2019 bis zum 23.10.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Mittelweg Lenzen 2. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Mittelweg Lenzen 2. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.