Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Karwitz hat am 28.05.2019
beschlossen, den Bebauungsplan Mittelweg Lenzen zu ändern. Mit der Änderung
wird die Grenze der privaten Grünfläche für Hausgärten und Kleintierhaltung auf
den Grundstücken 163/9 und 163/10, Flur 3, Gemarkung Karwitz um 50m nach Osten
verschoben. Somit wird ein Teil der Grünfläche in Kleinsiedlungsgebiet
geändert.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 23.09.2019 bis
zum 23.10.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden
und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Mittelweg Lenzen 2. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Mittelweg Lenzen 2. Änderung wird als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.