Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales
und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) am 28.08.2019 hat der Ausschuss
sich intensiv mit der Überprüfung des Prädikates „Kneipp-Kurort“, einer Erstprädikatisierung
zum „Luftkurort“ und einer möglichen Prädikatisierung zum „Erholungsort“
befasst. „Kneipp-Kurort“ ist ein Prädikat für Kurorte, das gemäß den
Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäder- und Tourismusverbandes durch das
zuständige Fachministerium des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Die
Anerkennungsvoraussetzungen sind in dem Protokoll des Ausschusses dargestellt.
Bei einer Anerkenntnis als „Luftkurort“ oder als „Erholungsort“ wäre eine
Erstprädikatisierung erforderlich. Der Ausschuss hat seinerzeit Vergleiche
zwischen diesen unterschiedlichen Statuten gefordert. Dazu ist eine
Bewertungsmatrix gefertigt worden. Diese gestaltet sich wie folgt:
Für das bestehende Prädikat „Kneipp-Kurort“ müssen regelmäßig die
nachfolgenden Gutachten (ausgehend vom Datum des letzten Gutachtens)
eingereicht werden:
·
Alle 10 Jahre
eine bioklimatische Beurteilung
Diese liegt vor, und zwar vom 14.11.2017 3.000,00
€
·
Alle 10 Jahre eine Luftqualitätsbeurteilung (LU),
diese war am
06.06.2019 fällig.
Auf Grund
der bislang ungeklärten Sachlage zur Weiterführung des
Prädikates
wurde die Vorlage einer Luftqualitätsbeurteilung durch das
Ministerium
zunächst ausgesetzt. 2.108,68
€
·
Jährlich eine Bescheinigung vom Landesamt für
Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
(LAVES), dass der Ort von Hygieneschäd-
lingen –
insbesondere von Ratten – frei ist.
Diese
Bescheinigung liegt inzwischen
vor. 1.000,00
€
Für das Prädikat „Luftkurort“ müssen bei Erstprädikatisierung folgende
Gutachten eingereicht werden:
·
Ein bioklimatisches Gutachten in Form einer
Standard-Klimaanalyse.
Anmerkung:
Für den Kneipp-Kurort wurde bei der Erstprädikatisierung zwar
ein
bioklimatisches Gutachten in Form einer einfachen Klimaanalyse erstellt.
Diese ist
aber eine Kategorie unter der Standard-Klimaanalyse und es muss
daher ein
neues Gutachten statt einer bioklimatischen Beurteilung erstellt werden.
Die jetzige
bioklimatische Beurteilung wäre damit
hinfällig.
6.700,00
€
·
Luftqualitätsgutachten mit normalen Anforderungen,
das Angebot liegt vor. 4.460,63
€
·
Eine Bescheinigung vom Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittel-
sicherheit
(LAVES), dass der Ort Hygieneschädlingen – insbesondere von
Ratten –
frei ist. Diese Bescheinigung liegt bereits
vor.
1.000,00 €
Danach sind regelmäßig diese Gutachten
einzureichen:
·
Alle 10 Jahre eine bioklimatische Beurteilung.
·
Alle 10 Jahre ein Luftqualitätsgutachten mit normalen
Anforderungen.
·
Alle 3 Jahre eine Bescheinigung vom Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dass der Ort von
Hygieneschädlingen – insbesondere von Ratten frei ist.
Für das Prädikat Erholungsort müssen bei Erstprädikatisierung folgende
Gutachten eingereicht werden:
·
Ein bioklimatisches Gutachten in Form einer
vereinfachten Klimaanalyse. 1.500,00
€
·
Eine Luftqualitätsbeurteilung, sollten Zweifel auf
Grund der Luftqualitäts-
beurteilung
an der Eignung bestehen, ist ein Luftqualitätsgutachten notwendig. 1.500,00 €
·
Bescheinigung vom Landesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittel-
sicherheit
(LAVES) darüber, dass der Ort von Hygieneschädlingen –
insbesondere
von Ratten – frei ist. 1.000,00
€
In der Zwischenzeit haben Gespräche mit Therapeuten, Hoteliers, dem
Verkehrsverein Hitzacker/ Göhrde Elbufer e.V., Geschäftsleuten,
Wirtschaftspartnern etc. stattgefunden.
Der richtige Umgang mit Gesundheitsinformationen wird für viele Menschen
immer schwieriger. Ein gesunder und naturverbundener Lebensstil ist vielen
Menschen wichtig. Das Gesundheitskonzept nach Sebastian Kneipp, das dem
Kneipp-Kurort zu Grunde liegt, wurde stetig und auf Basis neuester
wissenschaftlicher Forschungsergebnisse weiterentwickelt und umfasst heute fünf
Elemente: Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und Lebensordnung. Hinter
diesem ganzheitlichen Ansatz verbirgt sich die Erkenntnis, dass ein
hochwirksames Immunsystem, eine umfassende körperliche Fitness und eine
überdurchschnittliche Stressresistenz die Selbstheilungskräfte anregen und die
Widerstandsfähigkeit stärkt.
Dies soll
ein Thema sein für die weitere Entwicklung des Kneipp-Kurortes Hitzacker.
In einer Zusammenkunft mit den maßgeblichen ehrenamtlichen Vertretern
aus Vereinen und Hoteliers wurde darauf hingewiesen, dass Kureinrichtungen
fehlen und somit die vorhandenen Angebote nicht ausreichend vermarktet werden
können. Aus diesem Grunde sind gerade individuelle Behandlungen, Gruppenkurse und
natürliche Gesundheit Schwerpunkte der Vermarktung.
In das Konzept des Kneipp-Kurortes gehört, die Stadt Hitzacker (Elbe) zu
einem gesunden und attraktiven Ort für alle Bürgerinnen und Bürger und für die
Gäste weiterzuentwickeln. Kneipp soll als Querschnittsaufgabe verstanden
werden. Dabei ist vorgesehen, dass
·
das Gesundheitswesen in der Stadt gestärkt wird
·
Wege, gemeinsam mit den Leistungserbringern vor
Ort, gefunden werden, die es ermöglichen sollen, zukünftige ambulante med.
Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen (alt: ambulante Badekuren) zu
generieren.
·
das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger durch
Kneipp erhöht wird
·
Übernachtungsmöglichkeiten, Seminarhäuser,
Therapiestätten zur Beherbergung der Gäste vermarktet werden
·
die Architektur auf das Thema Gesundheit abgestimmt
wird
·
Fördertöpfe akquiriert werden
·
und die vorhandenen Einrichtungen eine
Überarbeitung erfahren.
Zur Vorbereitung der Überprüfung des Kneipp-Kurortes Hitzacker (Elbe)
findet am Freitag,
dem 31. Januar 2020 ab 15.00 Uhr ein Workshop zur Gestaltung dieser
Maßnahmen statt. Zu diesem Workshop wird gezielt eingeladen. Dazu ist
erforderlich, dass die Luftqualitätsbeurteilung zuvor in Auftrag gegeben wird.
Die Verwaltung schlägt vor, sich diesem Verfahren zu unterziehen und an dem
Status des staatlich anerkannten Kneipp-Kurortes festzuhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt die Überprüfung der Anerkennung für
den Kneipp-Kurort. Hitzacker (Elbe) und vergibt den Auftrag für eine
Luftqualitätsbeurteilung.