Betreff
überplanmäßige Auszahlung für die Nachrüstung der Kläranlage, "Alte Schule" in Siemen
Vorlage
31/0475/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für die Kleinkläranlage auf dem Grundstück der „Alten Schule“ in Siemen liegt seit mehreren Jahren keine Betriebserlaubnis vor; eine solche Erlaubnis konnte auch nicht verlängert werden.

Daher haben die jetzigen Eigentümer die Kleinkläranlage entsprechend nachrüsten lassen.

 

Da die Gemeinde Gusborn die Kläranlage in den letzten Jahren ohne wasserrechtliche Genehmigung betrieben und keine Nachrüstung vorgenommen hat, wurde im Kaufvertrag vom 28.08.2019 unter § 7 „Sachmängel“ vereinbart, dass bei Errichtung einer neuen Kleinkläranlage die Kosten je zur Hälfte von den neuen Eigentümern und der Gemeinde Gusborn getragen werden.

 

 

Auszug aus dem Kaufvertrag vom 28.08.2019:

„§7 Sachmängel

Den Käufern ist bekannt, dass das Grundstück mit einer Kleinkläranlage ausgestattet

ist, aber die wasserrechtliche Genehmigung für diese Kleinkläranlage seit dem

31.07.2016 abgelaufen ist. Es liegt keine Betriebserlaubnis mehr vor.

Die Käufer müssen also notfalls eine neue Kläranlage errichten, bei hälftiger Kostenteilung zwischen

Verkäuferin und Käufer.“

 

 

Die Rechnung der Fachfirma für die Nachrüstung der Kläranlage liegt bei 4.439,89 €; davon sind, wie im Kaufvertrag geregelt, 2.219,94 € von der Gemeinde Gusborn zu tragen.

Da die Rechnung an die neuen Eigentümer gerichtet ist, ist der Anteil der Gemeinde an die Eigentümer direkt zu zahlen.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Nachrüstung der Kläranlage der „Alten Schule“ in Siemen wird einer überplanmäßigen, investiven Auszahlung i.H.v. 2.219,94 € zugestimmt.