Sachverhalt:
Der
Tagesordnungspunkt ist in der letzten Sitzung von Rh Koopmann beantragt worden.
Hintergrund des Antrages ist die Notwendigkeit des rechtssicheren Umganges mit
dem durch die Dürresituation 2018 entstandenen erhöhten Aufkommens an Totholz
an den öffentlichen Verkehrsflächen im Gemeindegebiet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Herstellung der
Verkehrssicherheit besteht die Notwendigkeit, das anfallende Totholz zu
beseitigen. Wenn dies durch private Personen passieren soll muss sich die
Gemeinde dahingehend absichern, dass sie von jeglichen Haftungsansprüchen,
sowohl der durchführenden Personen als auch möglicher Dritter, freigestellt
wird.
Des Weiteren haben
die durchführenden Personen ihre
Sachkunde durch Vorlage einer Kopie ihres Sachkundenachweises (Sägeschein)
nachzuweisen. An Bereichen mit erheblicher Verkehrsbelastung sollte die
Beseitigung generell durch einen fachkundigen Unternehmer durchgeführt werden,
da hier umfangreichere Absperrmaßnahmen erforderlich sein dürften, welche durch
ein Unternehmen mit den entsprechenden Berechtigungen (Sachkundenachweis zum
Aufstellen von Verkehrszeichen) erfüllt werden können.
Der Vorlage ist als
Anlage I der Vordruck „Erklärung
zum Selbstwerbereinsatz“ der FBG Ostheide beigefügt. Dieser Vordruck könnte
neben der Vorlage des Sägescheines zur Absicherung der Gemeinde verwendet
werden.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung