Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Gusborn zum 31.12.2018 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0444/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2018 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juli 2019 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 30.09.2019 beendet.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.

Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 12-16 des Prüfberichts auf einige Fehler hin zu denen an dieser Stelle Stellung genommen wird:

 

4.1 Bilanzwerte des Vorjahres

Beim Erstellen der Bilanz hat sich in den Vorjahreszahlen ein Fehlerteufel eingeschlichen, welcher auf der Aktiv-Seite das Finanzvermögen 360,70 € höher darstellt. Auf der Passiv-Seite wurde die Nettoposition 1.800 € höher und die Schulden 1.439,30 € niedriger dargestellt. Somit wurden Aktiv- und Passiv-Seite einheitlich 360,70 € zu hoch aufgeführt. Die Falsche Darstellung hat keinen Einfluss auf die aktuellen Bilanzwerte.

Zur besseren Übersicht wird den Vertretern der Gemeinde zusätzlich die Bilanz zum 31.12.2017 beigefügt, so dass Ihnen korrekte Zahlen als Vergleich zur Verfügung stehen.

 

4.2 Abrechnung der Dorfwoche

Unter diesem Punkt bemängelt das Rechnungsprüfungsamt, dass der Bürgermeister einen Vorschuss von 1.000,00 € erhalten hat, aus der Buchführung jedoch nicht ersichtlich war für welche Rechnungen/Belege der Betrag konkret verwendet wurde.

Die aus dem Belegordner ersichtlichen Auszahlungen von 4.457,92 € und Einzahlungen von 5.672,26 € wurden miteinander verrechnet, was dem Bruttoprinzip zuwider läuft.

Es wird erneut empfohlen, die „Barkasse“ aus denen Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen hervorgehen durch die Samtgemeinde prüfen zu lassen und diese auch einzeln zu verbuchen.

 

 

4.3 Wertberichtigung von Forderungen

Das Rechnungsprüfungsamt bemängelt an dieser Stelle, die Darstellung der Wertberichtigung auf der Aktivseite der Bilanz. Die Wertberichtigung an sich, so wie die damit einhergehende buchhalterische Behandlung wurde korrekt durchgeführt und nicht bemängelt. Folglich handelt es sich lediglich um die Darstellung in der Bilanz und damit um eine redaktionelle Änderung welche in Zukunft entsprechen abgeändert wird.

 

4.4 Verfügungsmittel (Bewirtungsbelege)

An dieser Stelle lag eine Bewirtungsbeleg über 227,50 € vor aus welchem nicht hervorging wer, wann, wo und warum bewirtet wurde. Auf Nachfrage konnten diese offenen Fragen geklärt werden.

Dies sollte zukünftig auf den Beleg mit entsprechenden Summen vermerkt sein.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2018 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

b) Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2018

c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 11.182,39 € (ordentlich: 10.954,74 €, außerordentlich: 227,65 €) verringern die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von 116.593,63 €.