Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn
Vorlage
1/0442/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 29.08.2019 hat der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden Beschluss zur geplanten Änderung der Hauptsatzung gefasst:

 

„Die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue wird beauftragt, eine entsprechende Formulierung zu entwickeln, die angelehnt an die Agenda 21, die Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz berücksichtigt. Über diese Formulierung zur Ergänzung der Hauptsatzung soll dann in der nächsten Sitzung abgestimmt werden. (Antrag Rh Struck)“

 

Mittlerweile liegt der Verwaltung ein Formulierungsvorschlag des Ratsherrn Struck vor, dem sich die Verwaltung anschließt. So soll dem § 3 der Hauptsatzung folgender Satz 2 zugefügt werden:

 

''Sämtliche Entscheidungen sind im Vorfeldt hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Klima- und Artenschutz zu überprüfen.''

 

Da die Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn im Jahr 2009 erlassen wurde und zu dieser Zeit noch die Niedersächsische Gemeindeordnung galt, schlägt die Verwaltung vor, im Zuge der jetzigen Änderung auch die alten Paragraphenbezeichnungen zu ändern. Einzelheiten sind dem anliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung zu entnehmen.

 

Abschließend sei an dieser Stelle nochmals angemerkt, dass gem. § 12 Abs. 2 NKomVG für Beschlüsse über die Hauptsatzung die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (§ 45 Abs. 2 NKomVG) erforderlich ist.

 

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn wird gemäß der vorliegenden „1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn“ geändert.