Betreff
Personalstundensatz 2020 für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue
Vorlage
08/0440/2019
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der
Personalstundensatz für die Abrechnung der Arbeiten des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste ist jährlich neu zu
berechnen. Dabei sind tarifliche Änderungen und die allgemeinen
Preissteigerungen zu berücksichtigen. Die voraussichtlichen jährlichen
Jahresarbeitsstunden sind dem zu deckenden Aufwand gegenüberzustellen.
Die
Zusammenstellung der Jahresarbeitsstunden und die Unterlagen für die Berechnung
des Personalstundensatzes sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Berechnung des
Personalstundensatzes für das Jahr 2020 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.