Betreff
Kultur- und Begegnungsstätte Jameln/Breselenz, Lage
Vorlage
31/0432/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu 1) Ursprünglich sollte die Kultur-und Begegnungsstätte zwischen Umkleidegebäude und Sportplatz errichtet und anschließend das Umkleidegebäude abgerissen werden. Diese Lage ist nicht mehr möglich, da durch den Wegfall der Umkleiden in der Kultur-und Begegnungsstätte das Umkleidegebäude erhalten werden muss.

ZU 2) In der gemeinsamen Fraktionssitzung am 24.09.2019 wurde einstimmig bei einer Enthaltung für die Errichtung der Kultur-und Begegnungsstätte auf dem Mehrzweckplatz gestimmt.

Planungsrechtlich ist diese Lage sehr problematisch und ein Bau unter Umständen nicht möglich oder ohne F-Planänderung nicht möglich. Zudem liegt der Platz im Außenbereich. Dies wird aber erst ein Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis ergeben. Der Bereich des Mehrzweckplatzes ist für den Bedarf Feuerwehr ausgewiesen. Der Bereich der beiden Sportplätze ist ausgewiesen für Flächen des Gemeinbedarfs. Im Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis müssen also die Synergieeffekte des geplanten Kindergartens neben der Kultur-und Begegnungsstätte dargestellt werden. Denn nur in Verbindung mit dem Bau eines Kindergartens könnte es eine Erleichterung zum Bau geben, da der Bedarf an Kindergärten kreisweit derzeit besonders hoch ist.  

Die Diskussion in der Fraktionssitzung zum Bau der Kultur-und Begegnungsstätte als Anbau an die Schule in Verbindung mit dem Kindergarten wurde kritisch betrachtet und eine weitere Verfolgung dieser Möglichkeit verworfen.

Als Argumente gegen einen Anbau wurde angeführt:

-       Der Sportplatz (Trainingsplatz) würde überbaut und der Sportverein verliert einen Trainingsplatz mit Flutlicht

-       Der Anbau hat viele Flure und Anschlüsse zwischen Gebäuden

-       Den Klassenräumen wird Licht genommen an der Nordseite

-       Die lange Zufahrt über den Platz ist teuer

-       Die Spielfläche des Kindergartens wäre umzubauen

-       Bei der Platzierung des Anbaus auf der Klassenseite der Schule (Westen) ist ein Anbau an einen Flur nicht möglich und eine Störung durch Sichtkontakt vorhanden

 


Beschlussvorschlag:

1) Die mit Ausbaubeschluss –Vorlage 31/0261/2019 vorgestellte Lage des Bürgerzentrums wird aufgehoben.

2) Die verkleinerte Variante der Kultur-und Begegnungsstätte wird auf dem Mehrzweckplatz gebaut.