Sachverhalt:
Das
Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung und Verlagerung des EDEKA Marktes
wurde mit Bescheid vom 16.02.18 positiv beendet. Für die Ausweisung eines
Sondergebietes Einkauf mit einer maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von
2.750 m² wird die Abweichung von dem Ziel der Verkaufsflächenbeschränkung von
1.500 m² für Einzelhandelsbetriebe mit Lebensmitteln in Grundzentren gem. Kap
1.6 Ziff. 08 Satz 1 des RROP 2004 zugelassen.
Die Zulassung
umfasst einen großflächigen Lebensmittelmarkt (einschließlich Randsortimente)
mit bis zu 2.400 m² Verkaufsfläche und ist verbunden mit dem Ausschluss von
weiteren Lebensmittelmärkten mit mehr als 450 m² Verkaufsfläche sowie
Einzelhandelsbetrieben mit Drogeriewaren als Hauptsortiment im Bereich des
Querdeiches sowie des Develangrings. Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens
wurde dargelegt, dass die Abweichung vom Ziel vertretbar ist, da insbesondere
das Beeinträchtigungsverbot sowie das
Kongruenzgebotes eingehalten werden.
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat daher beschlossen, den Bebauungsplan 4b Develang –
Neufassung mit Teilaufhebung zu
ändern. Das festgesetzte Kerngebiet wird in ein Mischgebiet geändert, in dem
Einzelhandelsbetriebe mit Lebensmitteln über 450 m² Verkaufsflächen unzulässig
sind. Einzelhandelsbetriebe mit Drogeriewaren als Haupt-Sortiment werden
ausgeschlossen.
Die Änderung des
Bebauungsplanes ist erforderlich, um die Auflagen aus dem
Zielabweichungsverfahren einzuhalten. Die Bebauungspläne Querdeich - 6.
Änderung und Erweiterung mit örtlicher Bauvorschrift und Teilaufhebung sowie 4b
Develang Neufassung mit Teilaufhebung - 7. Änderung sollen zeitgleich
beschlossen werden, damit die Bebauungspläne zeitgleich rechtskräftig und der
EDEKA-Markt planungsrechtlich abgesichert ist.
Unabhängig davon hat die Baugenehmigung des bestehenden Marktes
Bestandsschutz.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 26.11.2018 bis
einschließlich 31.12.2018 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon Netz GmbH
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr
- EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH,
vertreten durch einen Rechtsanwalt
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises
Lüchow-Dannenberg, in der darauf hingewiesen wurde, dass Einzelhandelsbetriebe
mit Drogeriewaren als Hauptsortiment generell auszuschließen sind, und dies so
nicht eindeutig formuliert sei, wurden
die textlichen. Festsetzungen sowie die Begründung geringfügig geändert, sodass
gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 11.02.19 bis einschließlich 11.03.2019
erneut Stellungnahmen eingeholt worden sind. Hierbei wurden die Stellungnahmen
auf die geänderten Teile beschränkt.
Abzuwägende Stellungnahmen
wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie
der Öffentlichkeit vorgebracht und gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (Anlage II) abgewogen:
- Avacon Netz GmbH
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr
- EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH,
vertreten durch einen Rechtsanwalt
Die Stellungnahmen
enthielten lediglich Hinweise oder eine Wiederholung aus der vorangegangenen
Beteiligung. Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan 4b Develang – Neufassung mit
Teilaufhebung – 7. Änderung vorbehaltlich
des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung und Erweiterung
mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung als Satzung beschlossen
werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3
BauGB abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan 4b Develang –
Neufassung mit Teilaufhebung – 7. Änderung wird vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Querdeich 6. Änderung und Erweiterung mit örtlichen Bauvorschriften und
Teilaufhebung als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.