Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 19.05.15 beschlossen, den Bebauungsplan Querdeich m.ö.B zu
ändern. Der Auslegungsbeschluss wurde am 07.02.19 gefasst, woraufhin die
förmliche Beteiligung durchgeführt worden ist. Mit der Änderung werden ein
Sondergebiet Einkauf sowie Kerngebiete mit einem zentralen Parkplatz
ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wurde
bereits durch die Samtgemeinde Elbtalaue geändert. Die Änderung ist am
03.04.2019 rechtskräftig geworden.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 18.07.2019 bis
einschließlich 26.08.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- IHK Braunschweig – Lüneburg –Stade
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
- Avacon Netz GmbH
- Grundstückseigentümerin An der Marsch 1
- Eigentümerin /Mieterin Lauben 2
- NABU KV Lüchow-Dannenberg
- Bürger aus Zernien OT Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I und II zur Vorlage) abgewogen.
Die Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist darauf hin, dass die
Entwässerung der Bundesstraße sicherzustellen ist und der Straßenbaubehörde
durch Festsetzungen keine Kosten entstehen dürfen.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg gibt im wesentlichen redaktionelle Hinweise zur Begründung
sowie zur Vermaßung der Baufenster und weist auf Inhalte im
Baugenehmigungsverfahren hin.
Die IHK verweist
lediglich auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (siehe
Anlage II zur Vorlage).
Die Stellungnahmen
der Grundstückseigentümerin, An der Marsch 1, der Eigentümer Lauben 2 sowie des
Bürgers aus Braasche wiederholen im Wesentlichen die Bedenken, die bereits im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgewogen worden sind. Es handelt sich
insbesondere um Bedenken zum Lärmschutz der Anwohner, zur städtebaulichen
Verbesserung durch die Planung, zum Natur- und Artenschutz sowie zum
Denkmalschutz.
Der NABU weist auf
die erforderliche Vertiefung der Amphibiengewässer hin und gibt Hinweise zur
fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche (siehe Anlage I
zur Vorlage)
Aufgrund der
Stellungnahmen wurden lediglich kleinere (redaktionelle) Änderungen
vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung und Erweiterung mit örtlichen
Bauvorschriften und Teilaufhebung
als Satzung beschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung und Erweiterung
mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.