Betreff
Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung und Erweiterung m.ö.B und Teilaufhebung; Abwägungsbeschluss gem. § 3,4; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0422/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 19.05.15 beschlossen, den Bebauungsplan Querdeich m.ö.B zu ändern. Der Auslegungsbeschluss wurde am 07.02.19 gefasst, woraufhin die förmliche Beteiligung durchgeführt worden ist. Mit der Änderung werden ein Sondergebiet Einkauf sowie Kerngebiete mit einem zentralen Parkplatz ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wurde  bereits durch die Samtgemeinde Elbtalaue geändert. Die Änderung ist am 03.04.2019 rechtskräftig geworden.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 18.07.2019 bis einschließlich 26.08.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       IHK Braunschweig – Lüneburg –Stade

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

-       Avacon Netz GmbH

-       Grundstückseigentümerin An der Marsch 1

-       Eigentümerin /Mieterin Lauben 2

-       NABU KV Lüchow-Dannenberg

-       Bürger aus Zernien OT Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I und II zur Vorlage) abgewogen.

 

Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist darauf hin, dass die Entwässerung der Bundesstraße sicherzustellen ist und der Straßenbaubehörde durch Festsetzungen keine Kosten entstehen dürfen.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt im wesentlichen redaktionelle Hinweise zur Begründung sowie zur Vermaßung der Baufenster und weist auf Inhalte im Baugenehmigungsverfahren hin.

Die IHK verweist lediglich auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (siehe Anlage II zur Vorlage).

 

Die Stellungnahmen der Grundstückseigentümerin, An der Marsch 1, der Eigentümer Lauben 2 sowie des Bürgers aus Braasche wiederholen im Wesentlichen die Bedenken, die bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgewogen worden sind. Es handelt sich insbesondere um Bedenken zum Lärmschutz der Anwohner, zur städtebaulichen Verbesserung durch die Planung, zum Natur- und Artenschutz sowie zum Denkmalschutz.

Der NABU weist auf die erforderliche Vertiefung der Amphibiengewässer hin und gibt Hinweise zur fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche (siehe Anlage I zur Vorlage)

 

Aufgrund der Stellungnahmen wurden lediglich kleinere (redaktionelle) Änderungen vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung und Erweiterung mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung und Erweiterung mit örtlichen Bauvorschriften und Teilaufhebung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.