Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2018 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juli 2019 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 26.08.2019 beendet.
Die Gemeinde hat im Jahr 2018 ein ordentliches Ergebnis von 29.041,80 € und ein außerordentliches Ergebnis von 5.618,62 € erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Veränderung der ordentlichen Ergebnisrücklage auf 152.616,76 € und der außerordentlichen Ergebnisrücklage auf 8.098,94 €.
Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seite 12 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Wertberichtigung
von Forderungen (Darstellung in der Bilanz)
Das RPA bemängelt an dieser Stelle, die Darstellung der
Wertberichtigung auf der Aktivseite der Bilanz. Die Wertberichtigung an sich,
so wie die damit einhergehende buchhalterische Behandlung wurden korrekt
durchgeführt und nicht bemängelt. Folglich handelt es sich lediglich um die
Darstellung in der Bilanz und damit um eine redaktionelle Änderung welche in
Zukunft entsprechend abgeändert wird.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2018 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 34.660,42 €
wird der Ergebnisrücklage (ordentlich: 29.041,80 €, außerordentlich: 5.618,62
€) zugeführt.