Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Damnatz zum 31.12.2018 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0394/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2018 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juli 2019 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 26.08.2019 beendet.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2018 ein ordentliches Ergebnis von 29.041,80 € und ein außerordentliches Ergebnis von 5.618,62 € erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Veränderung der ordentlichen Ergebnisrücklage auf 152.616,76 € und der außerordentlichen Ergebnisrücklage auf 8.098,94 €.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seite 12 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:

 

4.1 Wertberichtigung von Forderungen (Darstellung in der Bilanz)

Das RPA bemängelt an dieser Stelle, die Darstellung der Wertberichtigung auf der Aktivseite der Bilanz. Die Wertberichtigung an sich, so wie die damit einhergehende buchhalterische Behandlung wurden korrekt durchgeführt und nicht bemängelt. Folglich handelt es sich lediglich um die Darstellung in der Bilanz und damit um eine redaktionelle Änderung welche in Zukunft entsprechend abgeändert wird.

 


Beschlussvorschlag:

a)    Der Jahresabschluss 2018 wird beschlossen.

b)    Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)    Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 34.660,42 € wird der Ergebnisrücklage (ordentlich: 29.041,80 €, außerordentlich: 5.618,62 €) zugeführt.