Sachverhalt:
Das Bauvorhaben hat
insgesamt 1.959.913,76 € an Investitionsmitteln gekostet. Dies beinhaltet die
Abrisskosten, den Neubau des Schuppens, den Neubau des Kindergartens und der
Schulerweiterung sowie den Neubau des Zwischenbaus einschl. Abriss des alten Vordaches
sowie die Fassadensanierung des Altbaus. Aus dem Ergebnishaushalt wurden für
Arbeiten am Altbau zusätzlich 79.363,48 € gezahlt.
In der
Investitionssumme von 1.959.913,76 € enthalten ist die vorliegende und geprüfte
Schlussrechnung des Architekten sowie eine geschätzte Schlussrechnungssumme in
Höhe von 3.000,00 € für die Bauabnahme des Landkreises, die derzeit noch nicht
vorliegt. Ebenfalls enthalten ist eine Erweiterung der Beschattungsanlage vor
dem Gruppenraum des Kindergartens in Höhe von 4.000,00 €. Ein Angebot von Firma
Dierks aus dem letzten Jahr in Höhe von 3.034,50 € hierfür liegt vor. Der
Elektroanschluss ist hierin nicht enthalten, so dass hierfür 4.000,- €
veranschlagt werden. Es gab bereits vermehrt Beschwerden der
Kindergartenleitung, der Eltern und Elternvertretungen, dass sich die Räume bei
hohen Außentemperaturen zu stark aufheizen. In der ursprünglichen Planung war
die Beschattungsanlage enthalten. Der Kindergarten wollte jedoch eigens ein
Sonnensegel aufspannen, welches dann aber an der Fassade hätte befestigt werden
sollte. Dies ist aufgrund des Fassadenaufbaus jedoch nicht möglich gewesen, so
dass die Idee des Sonnensegels verworfen wurde. Eine nachträgliche Beauftragung
ist aufgrund des Budgets nicht möglich gewesen.
An Investitionsmitteln
wurden 2016 aufgrund der ersten Kostenschätzung 1.650.000,- zur Verfügung
gestellt. Im Jahr 2018 wurden 100.000,- € und nochmals 150.000,- €
bereitgestellt, so dass insgesamt 1.900.000,- € zur Verfügung gestanden haben.
Dieses Budget wird um 59.957,97 € überschritten. Aufgrund der Überschreitung
können jetzt die letzten Rechnungen nicht beglichen werden.
Die erste
Kostenschätzung in Höhe von 1.650.000,- € ergab sich aus Vergleichsprojekten
aus dem Baukostenindex (BKI) des Jahres 2015. Die Baunebenkosten wurden der RL
Bau (Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes und der Länder)
übernommen und pauschal mit 22 % der Baukosten veranschlagt. Diese
Kostenschätzung untergliedert sich bis in die erste Gliederungsebene.
Gegenüber der ersten
Kostenschätzung in Höhe von 1.650.000,- ergeben sich hierdurch in der ersten
Gliederungsebene folgende Kostenveränderungen:
KG Kostenschätzung
v. 3.2.16 Kostenstand
KG 300
Bauwerk/Baukonstruktion 975.000,-
€ 1.011.777,09
€
KG 400
Bauwerk/Technische Anlagen 162.000,- € 237.088,65
€
KG 500 Außenanlagen 189.000,- € 183.592,16
€
KG 600
Ausstattung/Kunstwerke 0,- 12.830,83
€
KG 700 Nebenkosten 259.000,- € 386.751,08
€
Ohne Zuordnung
Geräteschuppen 65.000,- € 67.215,98
€
Summe 1.650.000,-
€ 1.899.255,79
€
Die Differenz von
Kostenstand (1.899.255,79 €) zu den insgesamt genannten Investitionsmitteln
(1.959.913,76) in Höhe von 60.657,97 € sind die noch zu zahlenden Beträge, die
somit noch nicht zugeordnet sind. In erster Linie handelt es sich dabei, wie
oben beschrieben, um Kosten der Kostengruppe 700, also weitere Baunebenkosten.
Vorhandene Mittel in Höhe von 744,21 € stehen noch zur Verfügung.
Zunächst ist
festzustellen, dass zwischen Stand des BKI (2015) und maßgeblichem Bautermin
(2018) bereits 3 Jahre Kostensteigerung erfolgten.
Maßgeblich für die
Kostensteigerung sind die Kostengruppen 400 und 700 zu nennen. In der
Kostengruppe 400, den Technischen Anlagen, sind die zusätzlichen Türantriebe
gegenüber der „Standardplanung“ mit über 50.000,- zu nennen. Auch sind die
Kosten für heute übliche LED-Beleuchtung noch nicht umfänglich im BKI eingeflossen, so der Fachplaner für
Elektrotechnik. Die größte Steigerung ist in den Nebenkosten erfolgt. Der
Ansatz von pauschalierten 22 % der Baukosten ist nachvollziehbar und
transparent, leider jedoch für einen Umbau völlig unzureichend. Allein das
Architektenhonorar fällt durch einen 20%igen Aufschlag bei einem Umbau
wesentlich höher aus.
Deckungsvorschlag:
Aus den
Investitionsmaßnahmen 2019 und Vorjahren sind im FD 31 noch Haushaltsreste
vorhanden, die für die Finanzierung der zusätzlichen 60.000 Euro verwendet
werden können.
Hierbei handelt es
sich um folgende drei Maßnahmen:
- Grundstücksankauf
FW Schutschur: 30.000,00
Euro
- Umrüstung
LED Beleuchtung TH Hitzacker: 13.300,00
Euro
- Neubau
FW Splietau: 16.700,00
Euro
Hinsichtlich der
Grundstücksplanung für das Feuerwehrgerätehaus in Schutschur gibt es derzeit
keine abschließende Planung. Daher können diese Mittel zunächst freigegeben werden
und müssen dann ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeplant werden.
Für die Umrüstung
der Beleuchtung auf LED in der Turnhalle Hitzacker gibt es keine Förderung. Da
die Umsetzung nur mit Fördermitteln erfolgen sollte, können diese Mittel als
Deckungsvorschlag genutzt werden.
Beim Neubau des
Feuerwehrgerätehauses in Splietau sind noch Restmittel vorhanden, die zur
Deckung der dann noch fehlenden 16.700,00 Euro eingesetzt werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt der
überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 60.000,- € für die Bildungslandschaft
Elbtalaue, Projekt Gusborn, zu.