Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Hallo Hartmut,
für die kommende Ratssitzung der
Gemeinde Gusborn beantrage ich folgenden Tagesordnungspunkt auf die
Tagesordnung zu nehmen:
Aufnahme eines Klima- und
Artenschtzvorbehalts in die Hauptsatzung oder Geschäftsordung der Gemeinde
Gusborn.
Begründung:
Ein Klima- und Artenschutzvorbehalt
soll in die Hauptsatzung oder Geschäftsordung (die Entscheidung darüber trifft
die Samtgemeindeverwaltung je nach Rechtsauffassung) der Gemeinde Gusborn
aufgenommen werden. Die Folge ist, dass der Rat der Gemeinde bei jeder
Entscheidung/Abstimmung die Folgen für Klima- und Artenschutz überprüft, abwägt
und entsprechend berücksichtigt.
Werden Vorlagen von der
Samtgemeindeverwaltung oder von Ratsmitgliedern erstellt, könnten neben
finanziellen Auswirkungen auch die Auswirkungen auf Klima und Artenvielfalt
vorab beschrieben werden.
Gefahren eines Klimawandels und
Artensterbens sind unumstritten. Und es war noch nie so dringend, den
Klimawandel oder das Artensterben aufzuhalten. Jeder Bürger, jede Bürgerin und
jede Institution haben die Pflicht, ihre Handlungen auf klima- und
artenschädigende Auswirkungen zu überprüfen.
Folgende Details sind den
Ratsmitgliedern sicher bekannt, sollen aber nochmals erwähnt werden:
In den nächsten 7 oder 8 Jahren
wird sich entscheiden, ob die Erderwärmung auf 1,5 Grad bergrenz werden kann,
oder nicht. Wenn nicht, wird die Klimakatastrophe mit all ihren Folgen
unumkehrbar eintreten. Mehr als 98 % der Wissenschaftler sind sich da einig. Sie
rechnen dann kurzfristig mit 500 Millionen Klimaflüchtlingen, kein Zaun
wird sie aufhalten können. Und für uns Bürger in Gusborn ist auch folgendes zu
erwarten: Neben wiederkehrenden Extrem-Wetterereignissen werden für Deutschland
als erste dauerhafte Folgen des Klimawandels Versteppungen in Brandenburg
vorausgesagt. Es ist seit langem bekannt, dass wir in Lüchow-Dannenberg
klimatisch eher zu Brandenburg gehören, als zu Niedersachsen. Und es zeichnet
sich deutlich ab, dass der Beginn einer Versteppung bereits begonnen hat, denn
auf leichten Standorten gibt es ohne Beregnung und Dünger kaum noch
biologisches Wachstum - ohne Aufwuchs kein Humuseintrag - ohne Humus keine
Wasserspeichrung im Boden - ohne Wasser ...
Und Wissenschaftler sagen auch
voraus, dass die Folgen des Artensterbens gravierender sein werden, als die des
Klimawandels (Weltartenschutz-Konferenz Paris 2019). Konkret: Die
Unbewohnbarkeit von Regionen wird mehr durch das Artensterben bedingt, als
durch den Klimawandel. Dieser UN-Report warnt vor einer „unmittelbar
bevorstehenden extremen Beschleunigung“ des weltweiten Artensterbens. Die
Experten gehen davon aus, dass dieses sehr seltene „Massenaussterben“ derzeit
bereits stattfindet. Und weil viele Arten in ihrer Existenz voneinander
abhängig sind, wird es auch hier einen Kipppunkt geben. Ab diesem Punkt wird
das Artensterben rasant zunehmen - unumkehrbar. Auch hier haben wir 6 bis 8
Jahre Zeit.
Am 10. August 2019 legte der
Weltklimarrat seinen Bericht vor. Auch darin wieder dieselben Einschätzungen
(siehe oben). Und ein besonders wichtiger Aspekt: Jedes Zehntel Grad
Erderwärmung ist nicht umkehrbar - . Jede ausgestorbene Art bleibt
ausgestorben.
Deshalb ist es die Pflicht eines
jeden, sein Handeln stets vorab zu überprüfen - das gilt natürlich auch für den
Gemeinderat Gusborn.
--
Wilhelm
Struck
Siemenerstrasse
# 3
29476
Groß Gusborn
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung