Betreff
Aufnahme eines Klima- und Artenschutzvorbehalts in die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung der Gemeinde Gusborn (Antrag RH Struck)
Vorlage
1/0381/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Hallo Hartmut,

für die kommende Ratssitzung der Gemeinde Gusborn beantrage ich folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu nehmen:

Aufnahme eines Klima- und Artenschtzvorbehalts in die Hauptsatzung oder Geschäftsordung der Gemeinde Gusborn.

Begründung:

Ein Klima- und Artenschutzvorbehalt soll in die Hauptsatzung oder Geschäftsordung (die Entscheidung darüber trifft die Samtgemeindeverwaltung je nach Rechtsauffassung) der Gemeinde Gusborn aufgenommen werden.  Die Folge ist, dass der Rat der Gemeinde bei jeder Entscheidung/Abstimmung die Folgen für Klima- und Artenschutz überprüft, abwägt und entsprechend berücksichtigt.

Werden Vorlagen von der Samtgemeindeverwaltung oder von Ratsmitgliedern erstellt, könnten neben finanziellen Auswirkungen auch die Auswirkungen auf Klima und Artenvielfalt vorab beschrieben werden.

Gefahren eines Klimawandels und Artensterbens sind unumstritten. Und es war noch nie so dringend, den Klimawandel oder das Artensterben aufzuhalten. Jeder Bürger, jede Bürgerin und jede Institution haben die Pflicht, ihre Handlungen auf klima- und artenschädigende Auswirkungen zu überprüfen.

Folgende Details sind den Ratsmitgliedern sicher bekannt, sollen aber nochmals erwähnt werden:

In den nächsten 7 oder 8 Jahren wird sich entscheiden, ob die Erderwärmung auf 1,5 Grad bergrenz werden kann, oder nicht. Wenn nicht, wird die Klimakatastrophe mit all ihren Folgen unumkehrbar eintreten. Mehr als 98 % der Wissenschaftler sind sich da einig. Sie rechnen dann kurzfristig mit 500 Millionen Klimaflüchtlingen,  kein Zaun wird sie aufhalten können. Und für uns Bürger in Gusborn ist auch folgendes zu erwarten: Neben wiederkehrenden Extrem-Wetterereignissen werden für Deutschland als erste dauerhafte Folgen des Klimawandels Versteppungen in Brandenburg vorausgesagt. Es ist seit langem bekannt, dass wir in Lüchow-Dannenberg klimatisch eher zu Brandenburg gehören, als zu Niedersachsen. Und es zeichnet sich deutlich ab, dass der Beginn einer Versteppung bereits begonnen hat, denn auf leichten Standorten gibt es ohne Beregnung und Dünger kaum noch biologisches Wachstum - ohne Aufwuchs kein Humuseintrag - ohne Humus keine Wasserspeichrung im Boden - ohne Wasser ...

Und Wissenschaftler sagen auch voraus, dass die Folgen des Artensterbens gravierender sein werden, als die des Klimawandels (Weltartenschutz-Konferenz Paris 2019). Konkret: Die Unbewohnbarkeit von Regionen wird mehr durch das Artensterben bedingt, als durch den Klimawandel. Dieser UN-Report warnt vor einer „unmittelbar bevorstehenden extremen Beschleunigung“ des weltweiten Artensterbens. Die Experten gehen davon aus, dass dieses sehr seltene „Massenaussterben“ derzeit bereits stattfindet. Und weil viele Arten in ihrer Existenz voneinander abhängig sind, wird es auch hier einen Kipppunkt geben. Ab diesem Punkt wird das Artensterben rasant zunehmen - unumkehrbar. Auch hier haben wir 6 bis 8 Jahre Zeit.

Am 10. August 2019 legte der Weltklimarrat seinen Bericht vor. Auch darin wieder dieselben Einschätzungen (siehe oben). Und ein besonders wichtiger Aspekt: Jedes Zehntel Grad Erderwärmung ist nicht umkehrbar - . Jede ausgestorbene Art bleibt ausgestorben.

Deshalb ist es die Pflicht eines jeden, sein Handeln stets vorab zu überprüfen - das gilt natürlich auch für den Gemeinderat Gusborn.

--

Wilhelm Struck

Siemenerstrasse # 3

29476 Groß Gusborn

 


Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung