Sachverhalt:
Im
Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue gibt es im Gebietsteil C
Ausweisungen von Flächen als „Siedlungsnahes Elbvorland“, die dem sonst
gültigen Betretungsverbot nicht unterliegen. Da es weitere Bereiche entlang der
Elbe gibt, die bei den Anwohnern sehr beliebt sind, hat man zusätzlich Bereiche
als Erholungsbereiche ausgewiesen, die auch betreten werden dürfen.
Ein solcher Bereich
befindet sich in Penkefitz, „Strachauer Rad“. Für diesen Erholungsbereich wurde
2009 mit dem WSA Lauenburg als Grundstückseigentümer eine Vereinbarung über die
Nutzung geschlossen. Die Ausweisung und Beschilderung war Aufgabe der
Biosphärenreservatsverwaltung. Wie sich nun auf Grund der Nachfrage
herausstellte, ist das Gebiet im seinerzeitigen Genehmigungsverfahren nicht neu
abgegrenzt worden und somit hat auch keine Beschilderung stattgefunden. Warum
gerade dieser relativ alte und klare Fall, trotz Antrag, nicht genehmigt worden
ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Es könnte nach Auskunft der
Biosphärenratsverwaltung durch einen Mitarbeiterwechsel bedingt sein.
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) soll nunmehr bei der Biosphärenreservatsverwaltung in
Hitzacker (Elbe) einen erneuten Antrag auf Neuabgrenzung des Gebietsteils C für
diesen Bereich stellen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt einen erneuten Antrag auf Neuabgrenzung des Biosphärenreservates
Gebietsteil C im Bereich „Strachauer Rad“ zu stellen. Ziel dieses Antrags ist
die Ausweisung von Erholungsbereichen, die trotz grundsätzlich bestehender
allgemeinen Betretungsverbote (im Gebietsteil C) begangen werden dürfen.