Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
des Eigentümers der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide
vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Der Eigentümer
beabsichtigt auf dem Flurstück 28 einen Legehennenstall zu errichten. Die
Zuwegung soll über das Flurstück 29/1 erfolgen. Da sich die Baugrundstücke
nicht an einer gewidmeten Straße befinden, ist die Erschließung durch
Eintragung einer Wegebaulast auf dem Flurstück 42/2 zugunsten der
Baugrundstücke sicherzustellen. Mit dem Eigentümer ist eine Vereinbarung über
die Unterhaltung der Wegeparzelle dahingehend abzuschließen, dass der
Wegebaulastnehmer die notwendige Unterhaltung eigenverantwortlich
sicherzustellen hat.
Die Kosten für die
Eintragung sind vom Antragsteller zu übernehmen
Der Antragsteller
wird in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses sein Vorhaben vorstellen.
Beschlussvorschlag:
Es wird zugunsten
der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide eine Wegebaulast auf dem
Flurstück 42/2, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide eingetragen. Über die
Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 42/2 wird eine gesonderte Vereinbarung
abgeschlossen