Sachverhalt:
Der Stadt
Dannenberg (Elbe) wurde mit Schreiben vom 18.03.2019 eine Kaufanfrage für das
Flurstück 197/3 der Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (Develangring)
gestellt.
Der Bodenrichtwert
für dieses Grundstück liegt bei 25,-€/m².
(bei 1.000 m²= 25,-
€/m²; bei 2.000 m² = 21,75 €/m²)
Es ist geplant, auf
dem Grundstück ein Wohnprojekt zu verwirklichen. Es ist angedacht, dass dort
ca. 60 Altenwohnungen erbaut werden.
Um dies umsetzen zu
können, müssten auf dem Grundstück zunächst Rodungsarbeiten vorgenommen werden;
weiterhin wäre ein Lärmschutzwall zu errichten.
Außerdem müsste der
Bebauungsplan geändert werden, da das Grundstück im Bebauungsplan aktuell als
Spielplatz festgesetzt ist. Dieser Spielplatz wird jedoch nicht mehr von Kindern
benutzt.
Über eine mögliche
Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits am 04.06. bzw. 06.06.2019 im UBD und
im VA beraten/entschieden (siehe Vorlage 30/0247/2019 + entpr. Protokolle).
Da der Käufer die
Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes, der Rodungsarbeiten und der
Errichtung eines Lärmschutzwalls zusätzlich zahlen muss, wurde von dem
Kaufinteressenten der Antrag gestellt, das Grundstück unterhalb des
Bodenrichtwertes, für 15,00 €/m², zu kaufen.
In vergleichbaren
Fällen wurden Grundstücke bisher nicht unter dem Bodenrichtwert verkauft;
weitere Kosten mussten trotzdem von den Käufern getragen werden.
Wenn dem Antrag stattgegeben werden würde, würde ein Präzedenzfall geschaffen
werden.
Beschlussvorschlag:
Ein Interessent hat
an die Stadt Dannenberg (Elbe) einen Antrag auf Ankauf des Flurstückes 197/3
der Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (2.749 m²) zu einem Preis von
15,-€/m² gestellt.
Bei 15,- €/m² liegt
der Gesamtkaufpreis bei 41.235,00 €.
Die Kosten für die
Änderung des Bebauungsplans werden von dem Käufer übernommen.
Die Notarkosten
trägt ebenfalls der Käufer.