Betreff
Verkauf eines Grundstückes im Develangring
Vorlage
31/0339/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Stadt Dannenberg (Elbe) wurde mit Schreiben vom 18.03.2019 eine Kaufanfrage für das Flurstück 197/3 der Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (Develangring) gestellt.

 

Der Bodenrichtwert für dieses Grundstück liegt bei 25,-€/m².

(bei 1.000 m²= 25,- €/m²; bei 2.000 m² = 21,75 €/m²)

 

Es ist geplant, auf dem Grundstück ein Wohnprojekt zu verwirklichen. Es ist angedacht, dass dort ca. 60 Altenwohnungen erbaut werden.

Um dies umsetzen zu können, müssten auf dem Grundstück zunächst Rodungsarbeiten vorgenommen werden; weiterhin wäre ein Lärmschutzwall zu errichten.

 

Außerdem müsste der Bebauungsplan geändert werden, da das Grundstück im Bebauungsplan aktuell als Spielplatz festgesetzt ist. Dieser Spielplatz wird jedoch nicht mehr von Kindern benutzt.

Über eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits am 04.06. bzw. 06.06.2019 im UBD und im VA beraten/entschieden (siehe Vorlage 30/0247/2019 + entpr. Protokolle).

 

Da der Käufer die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes, der Rodungsarbeiten und der Errichtung eines Lärmschutzwalls zusätzlich zahlen muss, wurde von dem Kaufinteressenten der Antrag gestellt, das Grundstück unterhalb des Bodenrichtwertes, für 15,00 €/m², zu kaufen.

 

In vergleichbaren Fällen wurden Grundstücke bisher nicht unter dem Bodenrichtwert verkauft; weitere Kosten mussten trotzdem von den Käufern getragen werden.
Wenn dem Antrag stattgegeben werden würde, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Ein Interessent hat an die Stadt Dannenberg (Elbe) einen Antrag auf Ankauf des Flurstückes 197/3 der Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (2.749 m²) zu einem Preis von 15,-€/m² gestellt.   

Bei 15,- €/m² liegt der Gesamtkaufpreis bei 41.235,00 €.

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans werden von dem Käufer übernommen.

Die Notarkosten trägt ebenfalls der Käufer.