Sachverhalt:
Die Schulleiterin
der Grundschule Gusborn, Frau Hartmann, hat in einem Gespräch am 5.6.19 darauf
hingewiesen, dass zum Schuljahr 2020/2021 derzeit mit 33 Schulanfängern zu
rechnen ist und damit eine Zweizügigkeit eintreten würde.
Die Schule verfügt
nur über 4 allgemeine Klassenräume und ist einzügig ausgerichtet.
Die
Schulentwicklungszahlen an der Grundschule Gusborn (s. Anlage) zeigen nur das
kommende Schuljahr als „Ausreißer“ mit einer Schülerzahl von 26 Kindern (Stand
25.6.19).
Aufgrund der
Einführung des flexiblen Schuleintritts durch die Landesregierung können
Eltern, deren Kinder zwischen dem 01.07. und dem 30.09. im Jahr der Einschulung
geboren sind, bis zum 01.05. entscheiden, ob ihr Kind in die Schule geht oder
noch ein weiteres Jahr in die Kindertagesstätte.
In diesem Jahr
machen alle Eltern von ihrem Recht Gebrauch, sodass im kommenden Jahr 5
zusätzliche Kinder eingeschult werden. Zudem liegen 2 weitere Anmeldungen durch
Zuzug vor.
Allerdings sind
auch für das kommende Schuljahr im Schulbezirk Gusborn 7 Schulanfänger
Flexi-Kinder, sodass derzeit nicht mit konkreten Schulanfängerzahlen gerechnet
werden kann.
Sofern auch im
kommenden Jahr diese Kinder nicht eingeschult werden, würde der Jahrgang
2020/2021 nur einzügig werden.
Gemeinsam mit der
Schulleiterin Frau Hartmann, Frau Demmer und Frau Lütge (vom FD 31) sowie Frau
Scharf (FD 14) wurden verschiedene Möglichkeiten gesucht, einen weiteren
Klassenraum auszuweisen.
1. Computerraum und
Besprechungsraum zusammenlegen und mit einem Durchbruch zu verbinden
2. Nutzung des
Bewegungsraums
3. Auslagerung der
Mensa (wohin?)
4. Verwaltungstrakt
vom Altbau (Lehrerzimmer, Schulleitungsbüro und Sekretariat) in den Neubau
(Computerraum und Besprechungsraum) verlagern, die freiwerdenden Räume zum
Klassenraum umbauen
5. Container
anmieten
6. Neubau
Die Zweizügigkeit
wird nach Schulentwicklungszahlen sowie der daraus resultierenden Prognose nur
einmalig sein, d.h. nur für die 4 Schuljahre beginnend ab 01.08.2020.
Aus diesem Grund
sollte die Maßnahme – aus Verwaltungssicht – möglichst in den vorhandenen
Räumen umgesetzt werden, sodass vorrangig die Punkte 1 bis 4 betrachtet worden
sind.
Selbstverständlich
ist aus pädagogischer Sicht eine Erweiterung wünschenswert und im Hinblick
auf Ganztagsbetreuung nachvollziehbar.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, der ab 2025
angedacht ist, kann derzeit aufgrund fehlender Richtlinien und konkreten
Aussagen zur Finanzierung und Zuständigkeit (Schule oder Jugendhilfe) nicht
geplant werden.
Vorteile und Nachteile der Varianten
Zu 1
Der Computerraum
wurde in Erwartung des Digitalpaktes noch nicht ausgestattet und wird derzeit
nur in eingeschränktem Rahmen genutzt. Inwieweit der Besprechungsraum gänzlich
aufgegeben werden müsste oder ob eine gemeinsame Nutzung durch Klasse und
Kollegium möglich ist (Nachmittag/Abend) bliebe zu klären. Grundsätzlich käme
die Größe von 36 m² für den Computerraum und 22,5 m² für den Besprechungs-raum
für einen Klassenraum in Frage.
Die Raumnutzung
könnte durch eine andere Schultischgeometrie verbessert werden (z.B. durch
Trapeztische aber auch durch verschiebbare Regale und Schränke).
Als bauliche Maßnahme kann ein Durchbruch in
die vorhandene Trennwand als Verbindung beider Räume ausgeführt werden.
Im Abrissbereich sind Anpassungen bzw.
Reparaturen im Boden- und Wandanschlüssen erforderlich.
Umsetzbarkeit: gut / Kosten: ca. 15.000,-
EUR
Zu 2
Der Bewegungsraum
sollte Schule und Kita weiterhin zur Verfügung stehen, die sportliche
Betätigung darf keinesfalls eingeschränkt werden und die Nutzung anderer Räumlichkeiten
(Turnhalle GS Dannenberg) auch schwierig und nur per Bus erreichbar wäre.
Der Bewegungsraum
ist für eine Klasse viel zu groß, müsste also getrennt werden und die
Beleuchtung ist nicht für einen Klassenraum ausgerichtet.
Umsetzbarkeit: nicht wünschenswert /Kosten:
nicht ermittelt
Zu 3
Die Mensa war in
früheren Jahren Klassenraum und Bewegungsraum, kommt in jedem Fall von der
Größe, Beleuchtung und Fensterfront in Frage. Eine Auslagerung ist derzeit
nicht vorstellbar, da seitens der Verwaltung keine passenden Räume gesehen
werden und der Umbau und die Auslagerung der Küche mit hohen Kosten verbunden
sind.
Umsetzbarkeit: schwierig /Kosten: hoch
Zu 4
Der jetzige
Verwaltungsbereich liegt zwischen zwei Klassenräumen und besteht aus 3 Räumen
(Zimmer des Lehrpersonals, Schulleitungsbüro und Sekretariat). Der Raumbedarf
könnte auch durch Nutzung des Computer- und des Besprechungsraums gedeckt
werden. Gleichfalls kann durch Umbauten ein Klassenraum von ca. 48,- m² geschaffen werden.
Umsetzbarkeit: Kostenintensive
Anpassungsarbeiten entstehen hier in allen Ausbau-Gewerken (Maurerarbeiten-,
Tischlerarbeiten und Elektroarbeiten).
Kosten: ca. 55.000,- EUR
Zu 5 und 6
Aufgrund der hohen
Kosten und der schwierigen Prognose, ob die Schulanfängerzahl tatsächlich eine
Zweizügigkeit im nächsten Schuljahr mit sich bringt, hält die Verwaltung diese
Varianten für nachrangig.
Umsetzbarkeit: möglich
Kosten für Anbau ca. 65 m²– Neu:
Reine Baukosten – KG 300-400 plus 30 % NK
mit der Summe von ca.
130.975,- EUR
Plus
Kosten für Einbindung am Bestandsgebäude und Außenanlagen.
Die Varianten 1 und
4 sind grundsätzlich umsetzbar und könnten zeitlich zum Ende des Schuljahres
2019/2020 umgesetzt werden, wenn der tatsächliche Bedarf einer Zweizügigkeit
feststeht.
Die Schulleitung
äußert sich aus pädagogischer Sicht zu der Variante 1. Diese Maßnahmen sind
schnell umzusetzen und der Kostenrahmen ist gegenüber den anderen
Varianten gering.
Die Kosten sind in
den Haushalt 2020 einzuplanen und mit entsprechendem Sperrvermerk zu versehen.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung