Betreff
Grundschule Gusborn; hier: Schulanfängerzahlen für das Schuljahr 2020/2021
Vorlage
14/0285/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Schulleiterin der Grundschule Gusborn, Frau Hartmann, hat in einem Gespräch am 5.6.19 darauf hingewiesen, dass zum Schuljahr 2020/2021 derzeit mit 33 Schulanfängern zu rechnen ist und damit eine Zweizügigkeit eintreten würde.

Die Schule verfügt nur über 4 allgemeine Klassenräume und ist einzügig ausgerichtet.

 

Die Schulentwicklungszahlen an der Grundschule Gusborn (s. Anlage) zeigen nur das kommende Schuljahr als „Ausreißer“ mit einer Schülerzahl von 26 Kindern (Stand 25.6.19).

 

Aufgrund der Einführung des flexiblen Schuleintritts durch die Landesregierung können Eltern, deren Kinder zwischen dem 01.07. und dem 30.09. im Jahr der Einschulung geboren sind, bis zum 01.05. entscheiden, ob ihr Kind in die Schule geht oder noch ein weiteres Jahr in die Kindertagesstätte.

In diesem Jahr machen alle Eltern von ihrem Recht Gebrauch, sodass im kommenden Jahr 5 zusätzliche Kinder eingeschult werden. Zudem liegen 2 weitere Anmeldungen durch Zuzug vor.

 

Allerdings sind auch für das kommende Schuljahr im Schulbezirk Gusborn 7 Schulanfänger Flexi-Kinder, sodass derzeit nicht mit konkreten Schulanfängerzahlen gerechnet werden kann.

Sofern auch im kommenden Jahr diese Kinder nicht eingeschult werden, würde der Jahrgang 2020/2021 nur einzügig werden.

 

Gemeinsam mit der Schulleiterin Frau Hartmann, Frau Demmer und Frau Lütge (vom FD 31) sowie Frau Scharf (FD 14) wurden verschiedene Möglichkeiten gesucht, einen weiteren Klassenraum auszuweisen.

 

1. Computerraum und Besprechungsraum zusammenlegen und mit einem Durchbruch zu verbinden

2. Nutzung des Bewegungsraums

3. Auslagerung der Mensa (wohin?)

4. Verwaltungstrakt vom Altbau (Lehrerzimmer, Schulleitungsbüro und Sekretariat) in den Neubau (Computerraum und Besprechungsraum) verlagern, die freiwerdenden Räume zum Klassenraum umbauen

5. Container anmieten

6. Neubau

 

Die Zweizügigkeit wird nach Schulentwicklungszahlen sowie der daraus resultierenden Prognose nur einmalig sein, d.h. nur für die 4 Schuljahre beginnend ab 01.08.2020.

Aus diesem Grund sollte die Maßnahme – aus Verwaltungssicht – möglichst in den vorhandenen Räumen umgesetzt werden, sodass vorrangig die Punkte 1 bis 4 betrachtet worden sind.

 

Selbstverständlich ist aus pädagogischer Sicht eine Erweiterung wünschenswert und im Hinblick auf   Ganztagsbetreuung nachvollziehbar. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, der ab 2025 angedacht ist, kann derzeit aufgrund fehlender Richtlinien und konkreten Aussagen zur Finanzierung und Zuständigkeit (Schule oder Jugendhilfe) nicht geplant werden.

 

 

Vorteile und Nachteile der Varianten

 

Zu 1

Der Computerraum wurde in Erwartung des Digitalpaktes noch nicht ausgestattet und wird derzeit nur in eingeschränktem Rahmen genutzt. Inwieweit der Besprechungsraum gänzlich aufgegeben werden müsste oder ob eine gemeinsame Nutzung durch Klasse und Kollegium möglich ist (Nachmittag/Abend) bliebe zu klären. Grundsätzlich käme die Größe von 36 m² für den Computerraum und 22,5 m² für den Besprechungs-raum für einen Klassenraum in Frage.

Die Raumnutzung könnte durch eine andere Schultischgeometrie verbessert werden (z.B. durch Trapeztische aber auch durch verschiebbare Regale und Schränke).

Als bauliche Maßnahme kann ein Durchbruch in die vorhandene Trennwand als Verbindung beider Räume  ausgeführt werden.

Im Abrissbereich sind Anpassungen bzw. Reparaturen im Boden- und Wandanschlüssen erforderlich.

Umsetzbarkeit: gut / Kosten: ca. 15.000,- EUR

 

Zu 2

Der Bewegungsraum sollte Schule und Kita weiterhin zur Verfügung stehen, die sportliche Betätigung darf keinesfalls eingeschränkt werden und die Nutzung anderer Räumlichkeiten (Turnhalle GS Dannenberg) auch schwierig und nur per Bus erreichbar wäre.

Der Bewegungsraum ist für eine Klasse viel zu groß, müsste also getrennt werden und die Beleuchtung ist nicht für einen Klassenraum ausgerichtet.

Umsetzbarkeit: nicht wünschenswert /Kosten: nicht ermittelt

 

Zu 3

Die Mensa war in früheren Jahren Klassenraum und Bewegungsraum, kommt in jedem Fall von der Größe, Beleuchtung und Fensterfront in Frage. Eine Auslagerung ist derzeit nicht vorstellbar, da seitens der Verwaltung keine passenden Räume gesehen werden und der Umbau und die Auslagerung der Küche mit hohen Kosten verbunden sind.

Umsetzbarkeit: schwierig /Kosten: hoch

 

Zu 4

Der jetzige Verwaltungsbereich liegt zwischen zwei Klassenräumen und besteht aus 3 Räumen (Zimmer des Lehrpersonals, Schulleitungsbüro und Sekretariat). Der Raumbedarf könnte auch durch Nutzung des Computer- und des Besprechungsraums gedeckt werden. Gleichfalls kann durch Umbauten ein Klassenraum  von  ca. 48,- m² geschaffen werden.

Umsetzbarkeit: Kostenintensive Anpassungsarbeiten entstehen hier in allen Ausbau-Gewerken (Maurerarbeiten-, Tischlerarbeiten und Elektroarbeiten).

Kosten: ca. 55.000,- EUR

 

Zu 5 und 6

Aufgrund der hohen Kosten und der schwierigen Prognose, ob die Schulanfängerzahl tatsächlich eine Zweizügigkeit im nächsten Schuljahr mit sich bringt, hält die Verwaltung diese Varianten für nachrangig.

Umsetzbarkeit: möglich

Kosten für Anbau ca. 65 m²– Neu:

Reine Baukosten – KG 300-400  plus 30 % NK  mit der Summe von ca.  130.975,-  EUR

Plus  Kosten für Einbindung am Bestandsgebäude und Außenanlagen.

                                    

 

Die Varianten 1 und 4 sind grundsätzlich umsetzbar und könnten zeitlich zum Ende des Schuljahres 2019/2020 umgesetzt werden, wenn der tatsächliche Bedarf einer Zweizügigkeit feststeht.

Die Schulleitung äußert sich aus pädagogischer Sicht zu der Variante 1. Diese Maßnahmen sind schnell umzusetzen und der Kostenrahmen ist gegenüber den anderen Varianten  gering.

Die Kosten sind in den Haushalt 2020 einzuplanen und mit entsprechendem Sperrvermerk zu versehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung