Betreff
Überplanmäßiger Aufwand Budget 61 im Haushaltsjahr 2018
Vorlage
20/0269/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund einer abgeschlossenen Insolvenz können offene Gewerbesteuerforderungen und entsprechende Zinsen nicht beigetrieben werden und sind niederzuschlagen. Diese belaufen sich auf insgesamt 154.719,90 € und belasten das Jahresergebnis 2018, so dass dieses entsprechend schlechter ausfallen wird.

Das Budget 61 hat im Haushaltsjahr 2018 Minderaufwendungen von 11.077,01 €, welche den Aufwand geringfügig abfangen.

Eine komplette Deckung der Mehraufwendungen aufgrund der Insolvenz ist nicht möglich und stellt sich wie folgt dar:

 

154.719,90 €

Mehraufwendungen durch Insolvenz

-       11.077,01 €

Minderaufwendungen Budget 61

143.642,89 €

Zwischenergebnis

-       8.748,45 €

Minderaufwendungen Budgets 0, 1 und 3

134.894,44 €

Zwischenergebnis

-       87.678,60 €

Mehrerträge im Gesamthaushalt 2018

47.215,84 €

Fehlbetrag

 

Der verbleibende ungedeckte Betrag erhöht zunächst die Fehlbeträge in der Bilanz und ist gem. § 24 Abs. 2 Nds. KomHKVO durch Mehrerträge und Minderaufwendungen in den folgenden sechs Haushaltsjahren auszugleichen.

 


Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 143.642,89 EUR im Haushaltsjahr 2018 werden genehmigt