Sachverhalt:
Die
Stromlieferverträge mit der Energieversorgung Elbtalaue (EVE) (LOS 1:
Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und LOS 2: Abnahmestellen
Straßenbeleuchtung) laufen am 31.12.2019 aus. Aus diesem Grund ist eine erneute
Ausschreibung erforderlich.
2017 fand die
letzte Ausschreibung statt. Die Gemeinde Karwitz hatte damals entschieden,
nicht an der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und ihrer
Mitgliedsgemeinden teilzunehmen.
Die Gemeinde
Karwitz benötigt für 1 Gebäude und für 11 Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Strom.
Derzeit liefert die
Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG den Strom. Die Aufwendungen betrugen
für das Gebäude in 2017 und 2018 zusammen 2.751,15 Euro und für die
Straßenbeleuchtung 5.234,47 Euro.
Sollte sich die
Gemeinde Karwitz sich für eine eigene Ausschreibung entscheiden, berechtigt die
Auftragssumme sie, die Stromlieferung freihändig zu vergeben. Das bedeutet,
dass Angebote von mindestens drei Anbietern einholt werden müssen. Dieses
Verfahren könnte jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Strompreis höher
liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung.
Auch in diesem Jahr
ist eine gemeinsame Ausschreibung geplant. Die Aufteilung erfolgt wieder in
zwei Lose. Die Laufzeit der Verträge soll zwei Jahre betragen. Ausgeschrieben
wird die Lieferung von Öko-Strom. Die Durchführung der Ausschreibung soll
vergeben werden. Angebote sind hierfür eingeholt worden. Die Firma E/M/S,
Münster, hat das günstigste Angebot abgegeben (3.332,00 Euro für die gesamt Ausschreibung)
und soll beauftragt werden. Die Kosten für die Durchführung der Ausschreibung
werden auf die teilnehmenden Gemeinden entsprechend der Anzahl der
Abnahmestellen umgelegt. Dieses Verfahren wurde 2014 auch seitens der
Kommunalaufsicht aus haushaltsrechtlichen Grundsätzen bestätigt. Aus diesem
Grund wurde von dieser Seite empfohlen, künftig entsprechend zu vorzugehen.
Es wird der
Gemeinde Karwitz empfohlen, sich dieser gemeinsamen Ausschreibung
anzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Karwitz schließt sich der gemeinsamen Ausschreibung der Samtgemeinde und der
Mitgliedsgemeinden für die Lieferung von Ökostrom an.
Mit dem günstigsten
Anbieter wird ein Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und Auswertung der
Stromausschreibung abgeschlossen.