Betreff
Förderprogramm Ländlicher Wegebau 2020; Aufnahme des Wirtschaftsweges WL 26 Langendorf - Brandleben
Vorlage
30/0252/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für die Aufnahme in das Wirtschaftswegeförderprogramm des Landes Niedersachsen ab 2020 ist es erforderlich, einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm zu stellen.

Der Wirtschaftsweg WL 26 zwischen den Ortschaften Langendorf und Brandleben weist in Teilbereichen erhebliche Schäden an den vorhandenen Asphaltschichten auf.

Die Fahrbahnbreite beträgt 3,00m. Die Länge der schadhaften Fahrbahn beträgt ca. 1.300m in zwei Teilabschnitten.

Die Baukosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf ca. 230.000€ inkl. Baunebenkosten (Planung, Bauleitung, Baugrunduntersuchung, Asphaltuntersuchung, etc.)

Der derzeitige Fördersatz im Ländlichen Wegebau und über ZILE belaufen sich auf etwa 70%, entspricht etwa 165.000€.

Der Anteil der Gemeinde Langendorf beläuft sich auf ca. 30%, entspricht etwa 65.000€.

Vor der Sitzung wird zu der Thematik ein Ortstermin stattfinden. Treffpunkt und Uhrzeit wird in der Einladung bekannt gegeben. Zusätzlich wird in der Ratssitzung seitens der Samtgemeinde Elbtalaue, durch den beteiligten Techniker, Auskunft über die geplante Maßnahme gegeben.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung