Betreff
Parksituation im Bereich Bellmannsfeld
Vorlage
30/0234/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Thematik wurde in der Einwohnerfragestunde der letzten Ratssitzung am 23.04.2019 durch einen in der Straße Bellmannsfeld wohnenden Einwohner vorgetragen. Er trug vor, dass die Grundstückseigentümer oft Schwierigkeiten hätten von ihren Grundstücken auf die Straße einzubiegen, da diese vermehrt und massiv von Fahrzeugen zugeparkt würde. Durch den dort zunehmenden Verkehr wies er zudem auf die Unfallschwerpunkte in den Kreuzungsbereichen hin, an denen die „Rechts-vor-Links-Regelung“ gilt.

Vom FBL 3 wurde zugesagt, die Thematik zur Beratung dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Fahrbahnbreite der Straße Bellmannsfeld beträgt ca. 6 m, selbst bei einem gegenüber parkenden Fahrzeug verbleibt noch eine Breite von ca. 4 m. Zum Unfallschwerpunkt „Kreuzungsbereich“ liegen der Verwaltung keine Kenntnisse vor, dass es sich hier um einen „Unfallschwerpunkt“ handelt. In der alljährlichen Liste der Unfallkommission des Landkreises war dieser Bereich noch nicht verzeichnet.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung