Sachverhalt:
Die Thematik wurde
in der Einwohnerfragestunde der letzten Ratssitzung am 23.04.2019 durch einen
in der Straße Bellmannsfeld wohnenden Einwohner vorgetragen. Er trug vor, dass
die Grundstückseigentümer oft Schwierigkeiten hätten von ihren Grundstücken auf
die Straße einzubiegen, da diese vermehrt und massiv von Fahrzeugen zugeparkt
würde. Durch den dort zunehmenden Verkehr wies er zudem auf die
Unfallschwerpunkte in den Kreuzungsbereichen hin, an denen die
„Rechts-vor-Links-Regelung“ gilt.
Vom FBL 3 wurde zugesagt,
die Thematik zur Beratung dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die Fahrbahnbreite
der Straße Bellmannsfeld beträgt ca. 6 m, selbst bei einem gegenüber parkenden
Fahrzeug verbleibt noch eine Breite von ca. 4 m. Zum Unfallschwerpunkt
„Kreuzungsbereich“ liegen der Verwaltung keine Kenntnisse vor, dass es sich
hier um einen „Unfallschwerpunkt“ handelt. In der alljährlichen Liste der
Unfallkommission des Landkreises war dieser Bereich noch nicht verzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung