Sachverhalt:
In der
Vergangenheit hat es immer wieder Probleme mit der Gestaltung der Grabmale bei
den Urnengrabstellen unter Rasen gegeben. Die bisherigen Maße der Grabstellen
(Breite 0,60 m und Länge 0,60 m) haben eine Gestaltung nach den Vorstellungen der
Nutzungsberechtigten nicht immer zugelassen. Bei der Sockelplatte ist seitlich
und hinten jeweils ein Überstand zum Grabstein von 15 cm einzuhalten, um das
Mähen der Rasenflächen nicht zu beinträchtigen. Bei einer Gesamtbreite der
Grabstelle von 0,60 m gibt es daher nur sehr eingeschränkte
Gestaltungsmöglichkeiten für ein Grabmal.
Auch der bisherige
Abstand der Grabstellen untereinander hat die Unterhaltungs- und Mäharbeiten
erschwert. Der Abstand sollte daher auf 0,60 m erhöht werden.
Der geänderte Satzungstext
ist als Anlage in der 3. Änderungssatzung der Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage
beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der
Samtgemeinde Elbtalaue (Friedhofsordnung) wird beschlossen.