Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus
der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für da Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetr.VO Nds.)
in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des
Eigenbetriebes zum 31.12.2018 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und
- vermittelt
der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der EigBetrVO Nds. Und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt
hat.
Der Prüfungsbericht mit dem Rechenschaftsbericht (Anlage 5 des Prüfungsberichtes) zum Jahresabschluss 2018 sind der Anlage als beigefügt.
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.
c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 213.974,99
Euro ist auf das Folgejahr vorzutragen.