Betreff
Berechnung/Erhebung von Erschließungsbeiträgen für a) Stichstraße im Gewerbegebiet b) Industriestraße
Vorlage
22/0196/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

a)      Für die im Gewerbegebiet laut Bebauungsplan vorgesehene Stichstraße (sh. beigefügter Lageplan) ist die Berechnung der voraussichtlichen Erschließungskosten erfolgt. Die Stichstraße ist bislang nicht hergestellt, weil dafür bislang kein Bedarf bestand. Für Kaufinteressenten ist jedoch die Kenntnis der anfallenden Erschließungskosten ein wesentlicher Entscheidungsfaktor für die Ansiedlung. Zur Ermittlung des Beitragssatzes für die selbstständige Erschließungsanlage wurden die voraussichtlichen Herstellungskosten vom Fachdienst 30 – Bau und Planung der Samtgemeinde ermittelt. Der ermittelte Beitragssatz beträgt 0,90 € je Maßstabseinheit (Vollgeschossmaßstab) der Erschließungsbeitragssatzung (sh. beigefügte Beitragskalkulation).

 

b)      Die Industriestraße liegt in voller Länge im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ (sh. beigef. Kartenauszug). Die Fahrbahn der Erschließungsanlage ist bislang nicht auf voller Länge ausgebaut, es fehlt noch die Asphaltbefestigung der östlichen Reststrecke von ca. 90 m in Richtung Biogasanlage. Eine Entwässerungsanlage ist nur auf ca. 95 m Länge im westlichen Teilstück der Straße vorhanden. Die Straße ist bislang nicht entsprechend den Merkmalen der Erschließungsbeitragssatzung endgültig hergestellt. Es ist vorgesehen, die Beitragserhebung nach vollständigem Fahrbahnausbau vorzunehmen. Die dazu erforderliche Ermittlung der Herstellungskosten und Grundstücksdaten im Abrechnungsgebiet (sh. Anlage) ist zurzeit in Arbeit.