Sachverhalt:
a) Für die im Gewerbegebiet laut Bebauungsplan
vorgesehene Stichstraße (sh. beigefügter Lageplan) ist die Berechnung der
voraussichtlichen Erschließungskosten erfolgt. Die Stichstraße ist bislang
nicht hergestellt, weil dafür bislang kein Bedarf bestand. Für
Kaufinteressenten ist jedoch die Kenntnis der anfallenden Erschließungskosten
ein wesentlicher Entscheidungsfaktor für die Ansiedlung. Zur Ermittlung des
Beitragssatzes für die selbstständige Erschließungsanlage wurden die
voraussichtlichen Herstellungskosten vom Fachdienst 30 – Bau und Planung der
Samtgemeinde ermittelt. Der ermittelte Beitragssatz beträgt 0,90 € je
Maßstabseinheit (Vollgeschossmaßstab) der Erschließungsbeitragssatzung (sh.
beigefügte Beitragskalkulation).
b) Die Industriestraße liegt in voller Länge im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ (sh. beigef. Kartenauszug).
Die Fahrbahn der Erschließungsanlage ist bislang nicht auf voller Länge
ausgebaut, es fehlt noch die Asphaltbefestigung der östlichen Reststrecke von ca.
90 m in Richtung Biogasanlage. Eine Entwässerungsanlage ist nur auf ca. 95 m
Länge im westlichen Teilstück der Straße vorhanden. Die Straße ist bislang
nicht entsprechend den Merkmalen der Erschließungsbeitragssatzung endgültig
hergestellt. Es ist vorgesehen, die Beitragserhebung nach vollständigem
Fahrbahnausbau vorzunehmen. Die dazu erforderliche Ermittlung der
Herstellungskosten und Grundstücksdaten im Abrechnungsgebiet (sh. Anlage) ist
zurzeit in Arbeit.