Betreff
Antrag auf Eintragung einer Wegebaulast
Vorlage
30/0190/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Eigentümer der Flurstücke 35 und 37, Flur 24 der Gemarkung Quickborn vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Die Eigentümer der v.g. Flurstücke beabsichtigen auf dem Flurstück 35 einen Weideunterstand für Pferde zu errichten. Da sich die Baugrundstücke nicht an einer gewidmeten Straße befinden, ist die Erschließung durch die Eintragung einer Wegebaulast auf dem Flurstück 43 zugunsten der Baugrundstücke sicherzustellen.

Mit den Eigentümern ist eine Vereinbarung dahingehend zu schließen, dass die Gemeinde dauerhaft von einer Unterhaltungsverpflichtung des betroffenen Bereiches der Wegeparzelle Flurstück 43 freigestellt ist.

Die Kosten für die Eintragung sind von den Antragstellern zu übernehmen

 


Beschlussvorschlag:

Es wird zugunsten der Flurstücke 37 und 35, Flur 24 der Gemarkung Quickborn eine Wegebaulast auf dem Flurstück 43, Flur 24 der Gemarkung Quickborn eingetragen. Über die Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 43 wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen.