Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Eigentümer der Flurstücke 35 und 37, Flur 24 der Gemarkung Quickborn vor.
Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Die Eigentümer der
v.g. Flurstücke beabsichtigen auf dem Flurstück 35 einen Weideunterstand für
Pferde zu errichten. Da sich die Baugrundstücke nicht an einer gewidmeten
Straße befinden, ist die Erschließung durch die Eintragung einer Wegebaulast
auf dem Flurstück 43 zugunsten der Baugrundstücke sicherzustellen.
Mit den Eigentümern
ist eine Vereinbarung dahingehend zu schließen, dass die Gemeinde dauerhaft von
einer Unterhaltungsverpflichtung des betroffenen Bereiches der Wegeparzelle
Flurstück 43 freigestellt ist.
Die Kosten für die
Eintragung sind von den Antragstellern zu übernehmen
Beschlussvorschlag:
Es wird zugunsten
der Flurstücke 37 und 35, Flur 24 der Gemarkung Quickborn eine Wegebaulast auf
dem Flurstück 43, Flur 24 der Gemarkung Quickborn eingetragen. Über die
Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 43 wird eine gesonderte Vereinbarung
abgeschlossen.