Sachverhalt:
Die laut
Bebauungsplan festgesetzte (verkehrt-L-förmige) Haupt-Erschließungsstraße
„Lange Stücke“ bildet beitragsrechtlich die einheitliche Erschließungsanlage
(sh. Lageplan). Der Fußweg entlang des südlichen Straßenschenkels ist
Bestandteil der Erschließungsanlage und wird aufgrund der Erweiterung der
Seniorenpflegeeinrichtung in 2019 verlängert. Die Erschließungsanlage ist im
Sinne des Beitragsrechts bislang nicht endgültig hergestellt, weil die lt.
BPlan vorgesehene südliche Stichstraße und die der Straße zugeordneten
Ausgleichsmaßnahmen bislang nicht hergestellt sind.
Die ca. 135 m lange
nördliche Stichstraße im Gewerbegebiet bildet eine selbstständige
Erschließungsanlage und ist deswegen gesondert abzurechnen.
Die zur Berechnung
des Beitragssatzes herangezogenen Herstellungskosten der Erschließungsanlage
(sh. Anlage) bestehen aus den
- bislang
tatsächlich aufgewendeten Kosten (nahezu Gesamtkosten)
und - zur
Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Herstellungskosten gemäß
Kostenermittlung.
Der voraussichtlich
beitragsfähige Herstellungsaufwand beträgt insgesamt 392.667,96 €. Darauf
anzurechnen sind anteilige Fördermittel von 217.744,16 € (ohne Trink- und
SW-Anteile). Vom verbleibenden Restaufwand sind 157.431,46 € (90 %) als
umlagefähiger Aufwand auf die Anlieger umzulegen. Aus der Teilung des
Umlageaufwandes durch die Summe der Maßstabseinheiten nach Vollgeschossmaßstab
errechnet sich der Beitragssatz von 0,89(23749) €/m² (sh. Beitragskalkulation).
Ende 2014 wurden
die Anlieger bereits zu Vorausleistungen von insgesamt 100.539,85 € auf die
voraussichtlich umlagefähigen Kosten herangezogen. Als verbleibende Restumlage
stehen somit noch etwa 57.000 € aus. Da der Veräußerungspreis der
Gewerbeflächen durch Abschöpfungsvereinbarungen auf maximal 15,00 €/m²
limitiert ist, soll von weiteren Vorausleistungsforderungen gegenwärtig
abgesehen und die Restumlage lediglich über Ablösungen mit Erwerbern realisiert
werden. Mit den bereits angesiedelten Eigentümern werden Ablöseverhandlungen
aufgenommen.
Durch verbindliche
Festlegung des Ablösesatzes werden die Bedingungen für Kaufinteressenten besser
kalkulierbar und dadurch die Vermarktung der Gewerbeflächen erleichtert.
Beschlussvorschlag:
Der Beitragssatz
zur Ablösung der Erschließungsbeiträge im „Gewerbegebiet Göhrdestraße,
Haupterschließung Lange Stücke“ wird festgesetzt auf 0,89(23749) € je m²
Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab der Erschließungsbeitragssatzung
der Gemeinde Zernien. Mit den ablösewilligen Erwerbern/Grundstückseigentümern
sind Ablösevereinbarungen abzuschließen.