Sachverhalt:
Herr Frank Löter
war durch die Fraktion Bündnis 90/ Grüne des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue
zum Vertreter für Ratsherr Michael Zuther in den Betriebsausschuss Kommunale
Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue berufen worden. Durch den Sitzverlust des
Herrn Löter obliegt es nun der Fraktion Bündnis 90/ Grüne des Rates der
Samtgemeinde Elbtalaue gem. § Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
„Kommunale Dienste“ der Samtgemeinde Elbtalaue i. V. m. § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 2
NKomVG eine neue Vertretung für Ratsherr Michael Zuther zu benennen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat die Neubesetzung des Ausschusses gem. § 4 Abs. 1 der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste“ der Samtgemeinde
Elbtalaue i. V. m. §§ 71 Abs. 9 S. 3 HB 2, 71 Abs. 5 NKomVG per Beschluss
festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Neubesetzung
des Betriebsausschusses Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue wird
festgestellt.