Sachverhalt:
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Samtgemeindebürgermeister förmlich
zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über
ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist
aktenkundig zu machen.
Die hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Torsten
Block, wohnhaft in 29451 Dannenberg (Elbe), Nebenstedt, Rotdornweg 34 seine
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die
Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG
die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem.
§ 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42
NKomVG einzuhalten.“