Betreff
Konsolidierter Gesamtabschluss zum 31.12.2017
Vorlage
2/0162/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter beherrschenden Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren. Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker (Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so dass ein konsolidierter Gesamtabschluss aufzustellen ist.

Nähere Einzelheiten sind beiliegenden Unterlagen zu entnahmen.

 

Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 06.03.2019 geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung entgegenstehen.

Eine Stellungnahme des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Keine

 

Anlagen:

  • Konsolidierter Gesamtabschluss 2017
  • Prüfbericht des RPA

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2017 wird beschlossen.