Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag der SPD Fraktion vor, dieser ist der Vorlage als
Anlage I beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem
Graben G 302 handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung, das sich in
Privateigentum befindet. Es handelt sich um einen Verbandsgraben.
Unterhaltungspflichtig ist der Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Der
Verband wird seitens der Verwaltung vom Sachverhalt informiert und gebeten, den
Verursacher zur Beseitigung aufzufordern.
Bei den
beiden anderen Gräben handelt es sich um Wegeseitengräben, welche sich entlang
der städtischen Wirtschaftswege WD 326 und WD 323 befinden. Hier wird die
Verwaltung die Verursacher auffordern das Schnittgut innerhalb einer Frist von
6 Wochen zu entfernen. Dem Ausschuss wird über den Verfahrensfortgang, wie
beantragt, berichtet.