Betreff
Ablagerung von Schnittgut im Graben G 302 sowie in den Wegeseitengräben der Wirtschaftswege WD 326 und 323 in der Gemarkung Pisselberg (Antrag der SPD Fraktion)
Vorlage
30/0147/2019
Art
Mitteilungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der SPD Fraktion vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei dem Graben G 302 handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung, das sich in Privateigentum befindet. Es handelt sich um einen Verbandsgraben. Unterhaltungspflichtig ist der Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Der Verband wird seitens der Verwaltung vom Sachverhalt informiert und gebeten, den Verursacher zur Beseitigung aufzufordern.

Bei den beiden anderen Gräben handelt es sich um Wegeseitengräben, welche sich entlang der städtischen Wirtschaftswege WD 326 und WD 323 befinden. Hier wird die Verwaltung die Verursacher auffordern das Schnittgut innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu entfernen. Dem Ausschuss wird über den Verfahrensfortgang, wie beantragt, berichtet.