Betreff
Dömitzer Eisenbahnbrücke; Machbarkeitsstudie
Vorlage
00/0086/2019/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Eigentümer der Dömitzer Eisenbahnbrücke, Dr. Bienemann, hat zwischenzeitlich für

ca. 630.000,00 Euro die Kasematte saniert. Anlässlich der Einweihung der Kasematte ist vereinbart worden, auch die weitere Nutzung der eigentlichen Brücke zu prüfen. Hier geht es darum, die Standfestigkeit der 16 Brückenpfeiler und die Tragfähigkeit der Metallkonstruktion in ein entsprechendes Konzept der Nachnutzung einzubinden.

Auf einem sogenannten Skywalk soll es den Besuchern und Touristen möglich sein, ein paar Meter über dem Elbvorland z.B. bei Hochwasser laufen und somit dieses einmalige „Highlight“ wahrnehmen zu können.

Außerdem soll der geschichtliche Teil der Brücke noch stärker herausgestellt werden (u.a. Bau zur Kaiserzeit, Zerstörung im 2. Weltkrieg, Mahnmal der deutschen Teilung). Als Baudenkmal von nationaler Bedeutung spiegelt die Brücke diese Facetten wie kein anderes wider

In diesem Projekt sind neben der Samtgemeinde Elbtalaue, der Eigentümer, der Landkreis Lüchow-Dannenberg , die Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) und die Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg eingebunden. Auch die Abgeordneten des Bundes-und Landtages sind entsprechend involviert.

Die Studie ist erforderlich, um die weitere Nutzung einschließlich des Umfeldes u.a. Zufahrt, Parkplätze, barrierefreier Zugang und deren Kosten abschätzen zu können.

Ursprünglich war eine Finanzierung aus Leader zu 60 % vorgesehen. Durch die Richtlinie aus „Natur erleben“ konnte die Förderquote auf 75 % erhöht werden. Der Eigenanteil der SG i.H.v. 8.125,00 Euro wird aber aus dem Leader-Kofinanzierungskontingent entnommen.

 

Da die Samtgemeinde die Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt und der private Eigentümer

aufgrund der Ergebnisse dieser Studie, die er kostenlos zur Verfügung gestellt

bekommt, entscheiden kann, ob und wie er investiert, handelt es sich haushaltsrechtlich

um eine Investitionszuweisung.

 

Auch wenn die Studie insgesamt zu 100% fremdfinanziert wird, muss die Samtgemeinde die

die genannten 130.000 Euro auszahlen.

 

Mittel hierfür stehen im Haushalt 2019 der Samtgemeinde Elbtalaue nicht zur Verfügung, da anfangs

davon ausgegangen worden ist, dass nur eine Zuweisung aus dem LEADER-Ko-Finanzierungs-Budget

gezahlt werden müsse.

 

Da im Budget 0 Verwaltungsvorstand, Stab im Haushalt 2019 keine investiven Mittel eingeplant sind,

handelt es sich um eine außerplanmäßige Auszahlung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Machbarkeitsstudie „Dömitzer Eisenbahnbrücke“ ist auszuschreiben.

b)      Der außerplanmäßigen Auszahlung i.H.v. 130.000,00 Euro wird zugestimmt.