Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2017, Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 sowie Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0099/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Auf den Seiten 12-13 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

 

4.1 Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren (Barkasse, Handvorschüsse)

Die noch fehlende Dienstanweisung für das Naturum ist mittlerweile schriftlich fixiert.

 

4.2 Haushaltsüberschreitungen

Der Hinweis ist grundsätzlich berechtigt. Der schlechte Zustand der Gemeindestraßen führte zu etwas höherem Unterhaltungsaufwand als geplant. Die Verwaltung wird künftig verstärkt darauf achten, dass die über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung bereits im Vorfeld durch den Rat erfolgt.

 

4.3 Abschreibungen

Die Hinweise sind berechtigt, die fehlenden Abschreibungen werden im Folgejahr nachgeholt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2017 ein ordentliches Ergebnis von +22.578,31 € und ein außerordentliches Ergebnis von +91,89 € erzielt. Gemäß § 24 KomHKVO werden beide Überschüsse in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet.

 

Folgende über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2017:

 

Budget 3: Der schlechte Zustand der Gemeindestraßen führte zu etwas höherem Unterhaltungsaufwand als geplant, der nicht vollständig durch Einsparungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden konnten. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 2.734,04 € wird nachträglich genehmigt.

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2017 und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

b) Die überplanmäßigen Aufwendungen von 2.734,04 € im Budget 3 werden genehmigt.