Sachverhalt:
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf den
Seiten 12-13 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist
Folgendes zu sagen:
4.1
Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren (Barkasse, Handvorschüsse)
Die
noch fehlende Dienstanweisung für das Naturum ist mittlerweile schriftlich
fixiert.
4.2
Haushaltsüberschreitungen
Der
Hinweis ist grundsätzlich berechtigt. Der schlechte Zustand der Gemeindestraßen
führte zu etwas höherem Unterhaltungsaufwand als geplant. Die Verwaltung wird
künftig verstärkt darauf achten, dass die über- oder außerplanmäßige
Mittelbereitstellung bereits im Vorfeld durch den Rat erfolgt.
4.3
Abschreibungen
Die
Hinweise sind berechtigt, die fehlenden Abschreibungen werden im Folgejahr
nachgeholt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2017 ein ordentliches Ergebnis von +22.578,31 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +91,89 € erzielt. Gemäß § 24 KomHKVO werden
beide Überschüsse in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren
verrechnet.
Folgende
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2017:
Budget 3: Der schlechte Zustand der Gemeindestraßen führte
zu etwas höherem Unterhaltungsaufwand als geplant, der nicht vollständig durch
Einsparungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden konnten. Der
verbleibende Restbetrag in Höhe von 2.734,04 € wird nachträglich genehmigt.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2017 und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
b) Die
überplanmäßigen Aufwendungen von 2.734,04 € im Budget 3 werden genehmigt.