Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2017 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017, über die Ergebnisverwendung 2017 sowie Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen des Jahres 2017
Vorlage
20/0083/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seiten 13 und 14 des Prüfberichtes einige spezielle Hinweise:

 

4.1 Kontenmäßige Zuordnung der Sport- und Spielplätze

Der Hinweis ist berechtigt. Die falsche bilanzielle Zuordnung resultiert noch aus der Umstellungsphase in der Zeit ohne allgemeine Rechtsvorschriften. Zu dieser Zeit ging man davon aus, dass Sport- und Spielplätze dem Infrastrukturvermögen zuzurechnen seien. Die Zuordnung wird im Rahmen des Abschlusses 2018 korrigiert. 

 

4.2 Verfügungsmittel

Dieser Hinweis ist aus Sicht der Verwaltung nicht berechtigt. Das RPA vertritt den Standpunkt, dass die Kosten der Weihnachtsfeier den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters (Sachkonto 442910) zuzuordnen seien. Nach § 13 Abs. 1 KomHKVO sind Verfügungsmittel „Aufwendungen und entsprechende Auszahlungen (…) des ehrenamtlichen Bürgermeisters (…), die aus dienstlichem Anlass entstehen und für die nicht an anderer Stelle Mittel veranschlagt sind“. Für die Durchführung der Jahresabschlussfeier wurden aber im Produkt 1111 auf dem Sachkonto 442930 extra 400 € eingeplant, so dass Sie qua vorstehender Definition nicht den Verfügungsmitteln zuzuordnen sind. Hinzu kommt, dass den landesgesetzgeberischen Vorgaben genüge getan wurde, da das beplante und bebuchte Sachkonto wie auch die Verfügungsmittel nur zulässige Unterkategorien desselben, durch den verbindlichen Kontenrahmen 2017 vorgeschriebenen Kontos 4429 darstellen.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2017 ein ordentliches Ergebnis von + 11.914,04 € und ein außerordentliches Ergebnis von + 44.118,08 € erzielt. Diese sind den entsprechenden Überschussrücklagen zuzuführen.

 

Überplanmäßige Aufwendungen entstanden im Budget 61. Diese resultieren aus einer unerwartet hohen Gewerbesteuerumlage in Folge von Steuermehreinzahlungen (+ 16.734,00 €) sowie geringfügig höherem Aufwand für Gewerbesteuervollverzinsung und Rechnungsprüfung.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

b) Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 11.914,04 € wird der Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.

c) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 44.118,08 € wird der Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.

d) Der Rat stimmt überplanmäßigen Aufwendungen von 17.713,68 € im Budget 61 zu.